Die elektronische Patientenakte Wie sich Krankenhäuser für den Datenaustausch rüsten

Entscheidet sich der Patient für die Nutzung der ePA, hat er künftig einen Anspruch darauf, dass die ePA mit Informationen über die aktuelle Behandlung befüllt wird. Für Krankenhäuser bedeutet das, dass sie sich für den ePA-Datenaustausch an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen müssen. Andernfalls drohen ab 2022 Sanktionen.

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