Studie Wie es um Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher an den Kliniken steht

An 60 Prozent der Krankenhäuser gibt es hierzulande mindestens eine Patientenfürsprecherin oder einen -fürsprecher. Das zeigt eine noch unveröffentlichte Studie der Prognos AG.

Berlin, das Saarland und Bremen sind die Bundesländer, in denen die Fürsprecherinnen und Fürsprecher am stärksten verbreitet sind. Die auf einer Veranstaltung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung vorgestellte Erhebung offenbart außerdem ungedeckte Fort- und Weiterbildungsbedarfe.

Als Themen für Fort- und Weiterbildungen werden insbesondere genannt:

  • Ziele und Grenzen der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher,
  • Patientenrechte und
  • soziale Kompetenzen.

Onlinebefragung mit rund 330 Teilnehmenden

Die Studie wurde im Auftrag des Patientenbeauftragten der Bundesregierung durchgeführt und auf dem 16. Tag der Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher vorgestellt. Für die Analyse wurden Gespräche mit Expertinnen und Experten organisiert, eine Auswertung der Landesgesetzgebung und der Qualitätsberichte der Krankenhäuser vorgenommen sowie eine bundeweite Onlinebefragung von Patientenfürsprecherinnen und -fürsprechern mit rund 330 Teilnehmenden durchgeführt.

Patientenfürsprache sollte gesetzlich geregelt werden

Viele Bundesländer haben demnach die Einrichtung dieser Position in ihren Krankenhäusern gesetzlich geregelt. Doch das ist nicht in allen Ländern der Fall. „Eine gesetzliche Regelung wirkt sich positiv auf die Verbreitung der Patientenfürsprache aus“, hält Stefan Schwartze, Patientenbeauftragter der Bundesregierung, fest. Er wirbt daher dafür, zukünftig im besten Fall vergleichbare Regelungen gesetzlich zu verankern. „Denn Patientinnen und Patienten sollten sich möglichst bundesweit in allen Krankenhäusern an Patientenfürsprecherinnen und -fürsprecher wenden können.“

Themen der Studie sind u.a. Ehrenamt und Unabhängigkeit, Erreichbarkeit und Ausstattung sowie Dokumentation und Berichterstattung. Bei der Diskussion geht es auch um das Verhältnis zum Beschwerdemanagement. Das Engagement der Sprecherinnen und Sprecher sei ein vom Krankenhaus unabhängiges Ehrenamt, das Beschwerdemanagement beruhe dagegen auf einer gesetzlichen Vorgabe und sei Teil des Krankenhauses, heißt es. „Man muss aufpassen, dass man nicht vereinnahmt wird“, sagte ein Teilnehmender. Ein anderer weist auf die steigenden Ansprüche von Patienten und Patientinnen sowie der Politik hin. In Niedersachsen werde darüber beraten, ob an Demenz erkrankte Patientinnen und Patienten einen speziellen Fürsprechenden bekommen sollen.