IQTIG
Das IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) wurde vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, die datengestützten gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren weiterzuentwickeln.

„Mit der Beauftragung erhalten wir die Möglichkeit, die datengestützte gesetzliche Qualitätssicherung neu auszurichten“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Unser Ziel dabei ist, den Aufwand für die Leistungserbringer zu reduzieren, ohne den Nutzen für die Patientinnen und Patienten aus dem Blick zu verlieren. Wir können dies insbesondere dadurch erreichen, indem wir die händischen Dokumentationsaufwände für Kliniken und Ärzteschaft deutlich reduzieren und da wo es möglich ist, auf bereits verfügbare Routinedaten zur Messung der Qualität zurückgreifen. Dadurch können wir die Effizienz der gesetzlichen Qualitätssicherungsverfahren deutlich steigern und deren Akzeptanz nachhaltig verbessern.“
Aufwand und Nutzen gegenüberstellen
Anhand der drei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI), Knieendoprothesenversorgung (QS KEP) und Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren (QS HDMDEF) wird das IQTIG exemplarisch prüfen, inwieweit sich Aufwände reduzieren lassen und sich das Verhältnis von Aufwand und Nutzen optimieren lässt. Hierzu wird das IQTIG für den G-BA Empfehlungen erarbeiten, insbesondere zur Überarbeitung, Aussetzung oder Aufhebung von Datenfeldern, Qualitätsindikatoren oder des gesamten Qualitätssicherungsverfahrens. Das IQTIG wird dem G-BA seine Empfehlungen bis zum 19. Juli 2023 vorlegen.
Datengestützte gesetzliche Qualitätssicherung: zeitnahe Umsetzung Der G-BA hat sich mit der Verabschiedung eines Eckpunktepapiers am 19. April 2022 darauf verständigt, das IQTIG in einem zweiten Schritt im Jahr 2023 mit der Weiterentwicklung der aktuell 15 datengestützten Qualitätssicherungsverfahren unter der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) zu beauftragen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Empfehlungen des IQTIG zeitnah für alle datengestützten Qualitätssicherungsverfahren umgesetzt werden können.