Nachdem erst kürzlich das Bundesministerium für Gesundheit den Gesetzentwurf für das PsychVVG (Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen) vorgelegt hat, wird klar: Auch wenn PEPP erst Ende 2017 verbindlich umgesetzt sein muss, so bleibt es doch bei einschneidenden Veränderungen.