Empfehlungen von Fachgesellschaften dienen der Entscheidungsunterstützung für ärztliches Personal, wenn zwischen Patienten und der Art ihrer Behandlung eine Entscheidung notwendig wird. An einer einschlägigen Rechtsnorm fehlt es allerdings – noch.
Empfehlungen von Fachgesellschaften dienen der Entscheidungsunterstützung für ärztliches Personal, wenn zwischen Patienten und der Art ihrer Behandlung eine Entscheidung notwendig wird. An einer einschlägigen Rechtsnorm fehlt es allerdings – noch.