Gehalt & Arbeitsbedingungen und Hauswirtschaft
24-Stunden-Kräfte, die im Haushalt leben, haben Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten und Mindestlohn. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Der DHWiR begrüßt das Urteil, fordert jedoch die Einführung von Gutscheinen, damit Pflegebdürftige aus Geldnot nicht alleine dastehen.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts am 24. Juni haben nach Deutschland vermittelte ausländische Haushalts- und Pflegehilfen Anspruch auf Mindestlohn, auch für die Bereitschaftszeiten. „Wir begrüßen dieses Urteil, mit dem auch der Nachbesserungsbedarf in der Versorgung mit haushaltsnahen Dienstleistungen sichtbar wird“, betont Sigried Boldajipour, Präsidentin des Deutschen Hauswirtschaftsrats (DHWiR).
Viele Familien sichern die Betreuung ihrer pflegebedürftigen Angehörigen mit „24-Stunden-Hilfe“ ab. Die sogenannten „Live Ins“ arbeiten als häusliche Betreuung oder Haushaltshilfe. Sie führen den gesamten Haushalt, betreuen Menschen mit Pflegebedarf und erledigen teilweise auch pflegehelferische Tätigkeiten. Sie stehen rund um die Uhr bereit, da sie im privaten Haushalt leben. Jedoch wurden die regulären Arbeitsschutz- und Arbeitszeitbestimmungen bisher hier nicht angewandt.
24-Stunden-Kräfte: Urteil regelt Arbeitszeit und Bezahlung
Das Bundesarbeitsgericht hat nun entschieden: Auch hauswirtschaftliche Hilfen, die im Haushalt leben, haben Anspruch auf geregelte Arbeitszeiten und eine Bezahlung nach Mindestlohn. Darüber hinaus wird im Gerichtsurteil deutlich gemacht, dass auch Zeiten der Arbeitsbereitschaft mit dem Mindestlohn bezahlt werden müssen. Dieses Urteil wird auch auf andere Felder Auswirkungen haben.
Der DHWiR fordert die Beendigung solcher Beschäftigungsverhältnisse und die Hilfe für betroffene Familien. Neue Alternativen müssen gesucht und schnell etabliert werden. Hier fordert der DHWiR schon seit langem die Einführung von Gutscheinen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Die Beschäftigten können dadurch einerseits angemessen entlohnt und aus der Schwarzarbeit herausgeholt werden, andererseits werden diese Dienste dadurch für viele Haushalte bezahlbar.
DHWiR fordert Wohn- und Lebensquartiere
Es braucht darüber hinaus Wohn- und Lebensquartiere, in denen Hauswirtschaft professionell und in Gemeinschaft zur Verfügung steht und die von jedem genutzt werden kann. Die anstehenden Aufgaben können laut DHWiR nicht allein auf die Angehörigen oder die Nachbarschaft verteilt werden.