RECHT KOMMENTIERT Urlaubsansprüche: Ohne indivi­duellen Hinweis keine Verjährung

Arbeitnehmer müssen ihren gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich im laufenden Urlaubsjahr nehmen. Dringende betriebliche oder persönliche Gründe können zu einer Übertragung von Urlaubstagen bis zum 31. März des Folgejahres führen. Danach verfällt der nicht genommene Urlaub grundsätzlich. Dies ergibt sich aus dem Bundesurlaubsgesetz. Nach der Rechtsprechung des EuGH verfallen Urlaubsansprüche nur dann am Ende des Urlaubsjahres, wenn der [...]

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