Digital Health Lexikon TI-Messenger

Unter dem Begriff TI-Messenger (TIM) versteht man einen Instant Messenger innerhalb der sicheren Telematikinfrastruktur (TI). Dieser dient in erster Linie dem Austausch von behandlungsrelevanten Informationen. Aber auch nicht-medizinische Daten lassen sich in Echtzeit via TIM übertragen.

TI-Messenger
Das Einsatzgebiet von TIM erstreckt sich über drei Phasen bis hin zur Videokommunikation mit Patientinnen und Patienten. – © Quelle: Christian Pittelkau

1. Synonyme:

Der TI-Messenger wird im Allgemeinen mit TIM abgekürzt und steht für den sicheren Instant Messaging Dienst innerhalb der TI.

2. Kurzhistorie:

Im heutigen Versorgungsalltag werden eine Vielzahl an Informationen zwischen unterschiedlichen Akteuren des Gesundheitswesens ausgetauscht. Nur so können medizinische Entscheidungen zielsicher getroffen werden. Auch heute noch kommt es vor, dass diese Informationen postalisch oder via Fax übermittelt werden. Letztgenanntes ist dabei als besonders kritischer Versandkanal anzusehen, da das Fax am 22. Juli 2020 vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) offiziell als unsicher eingestuft wurde. Der postalische Versand birgt hingegen den Nachteil, dass Informationen nur zeitverzögert zur Verfügung stehen.

3. Ziel:

An diesem Beispiel wird sichtbar, dass eine zielgerichtete Ad-hoc-Kommunikation hilfreich ist, die Informationsbasis aller Beteiligten zu verbessern und den Behandlungserfolg zu fördern. Da es bislang jedoch keinen einheitlichen medizinischen Messenger gab, wurden gängige Apps wie WhatsApp oder Signal eingesetzt. Diese Dienste haben jedoch den Nachteil, dass sie den strengen Datenschutzbestimmungen der Gesundheitswirtschaft nicht genügen. Das Ziel von TIM ist somit, insbesondere über Kurznachrichten ortsunabhängig miteinander zu kommunizieren und alle relevanten Informationen zum richtigen Zeitpunkt dem richtigen Nutzerkreis am richtigen Ort bereitzustellen und das über die sichere Infrastruktur der TI.

4. Wesentliche Merkmale:

Im Positionspapier der Bundesärztekammer vom 20. Mai2020 wurde der Bedarf eines interoperablen Messaging-Dienstes für das Gesundheitswesen verdeutlicht. Die gesetzliche Grundlage zur Entwicklung von TIM ergibt sich aus dem Digitale Versorgung und Pflege Modernisierungs-Gesetz (DVPMG), das zum 09. Juni 2021 in Kraft getreten ist. Durch das DVPMG werden die bestehenden Bestimmungen des Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) angepasst und ergänzt. Der Bedarf für eine Instant-Messaging-Lösung wird in § 312 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4, 9 und 15 ausgeführt.

5. Wesentliche Einsatzgebiete:

In der ersten Phase (voraussichtlich 2023) ermöglicht TIM die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern. In der zweiten Phase (voraussichtlich 2024) werden die Patientinnen und Patienten aktiv in die Kommunikation aufgenommen. Diese rücken somit in den Fokus von TIM und nehmen im Rahmen der Patient Centricity einen noch aktiveren Part innerhalb der TI ein. In der dritten Phase (voraussichtlich 2025) wird TIM um eine Videofunktion erweitert, sodass sich alle Beteiligten untereinander sehen können (siehe Abbildung 1).

6. Unterscheidung von ähnlichen Begriffen:

Abgrenzung zu KIM

Christian Gehne
Christian Pittelkau, Senior Business Development Manager, CompuGroup Medical Deutschland AG. – © Helmut Bacht

Autor:

Christian Pittelkau, M.A.

Senior Business Development Manager

CompuGroup Medical Deutschland AG

christian.pittelkau@cgm.com

Pittelkau C. (2022) Definition TI-Messenger. In: Matusiewicz D. Kusch C. (Hrsg.) Digital Health Lexikon, Health&Care Management, URL: hcm-magazin.de, Holzmann Medien, 2022.