Teleradiologie

Bei der Teleradiologie erfolgen Indikationsstellung und Befundung von röntgenologischen Untersuchungen durch einen Teleradiologen. Zwischen dem Teleradiologen und der Patientin oder dem Patienten besteht eine geographische Distanz.

Teleradiologie
Teleradiologie – © Gregor Gluch

1. Synonyme:

Fernindikationsstellung und -befundung von röntgenologischen Untersuchungen.

2. Kurzhistorie:

Die ersten Übertragungen von radiologischen Aufnahmen wurden bereits in den 1950ern in Kanada durchgeführt. Seitdem ist eine stetige Zunahme dieses Behandlungskonzeptes zu verzeichnen. Die Einführung des DICOM-Standards hat eine Ausweitung von teleradiologischen Maßnahmen vereinfacht und beschleunigt.

3. Ziel:

Verschiedene Faktoren, wie der demographische Wandel als auch der technische Fortschritt in der Medizin, führen zu einer steigenden Nachfrage von radiologischen Untersuchungen u. a. im vollstationären Krankenhausbereich. Demgegenüber steht ein hierzu unterproportionaler Zuwachs von Ärztinnen und Ärzten im stationären radiologischen Bereich. Die Implementierung von Teleradiologie kann als Kompensationsmechanismus dienen, um eine adäquate Behandlung im Fachgebiet der Radiologie weiterhin zu gewährleisten.

4. Wesentliche Merkmale:

Die Teleradiologie ist ein Teilgebiet der Telemedizin. Bei diesem Behandlungskonzept sind die Teleradiologen nicht im Krankenhaus anwesend, welches die radiologische Aufnahme erstellt. Es erfolgt eine Kommunikation zwischen dem im Krankenhaus anwesendem ärztlichen Personal und dem Teleradiologen. Ein Teleradiologe kann für mehrere Krankenhäuser zeitgleich zuständig sein.
Gemäß § 19 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz bedarf die Implementierung einer Teleradiologie der Genehmigung der hierfür zuständigen Behörde. Eine ausgestellte Genehmigung beschränkt in der Regel den Einsatz von teleradiologischen Maßnahmen auf den Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienst. Ausnahmen können bestehen, wenn durch eine Ausweitung der Zeiten eine deutlich verbesserte Patientenversorgung gewährleistet werden kann.
Eine Genehmigung wird nur ausgestellt, wenn ausreichend strukturelle (z: B. Qualifikation des Teleradiologen, Übertragungszeiten der Bilder) und verfahrensmäßige Kriterien (z. B. Kopien der Aufzeichnungen) sichergestellt werden.
Ergänzend sind datenschutzrechtliche Faktoren, wie z. B. eine Verschlüsselung der übertragenen Daten, zu berücksichtigen.

5. Wesentliche Einsatzgebiete:

Heutzutage nehmen primär Krankenhäuser mit einer niedrigeren Versorgungsstufe teleradiologische Maßnahmen in Anspruch. Die Indikationsstellung und Befundung erfolgen in der Regel durch Krankenhäuser mit einer höheren Versorgungsstufe oder auch durch spezialisierte Leistungserbringer. Die Teleradiologie kommt insbesondere bei Computertomographien zum Einsatz, da bei diesen radiologischen Aufnahmen eine besondere Expertise notwendig ist.

Gregor Gluch, B.Sc., Gesundheitsökonom, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein. – © Privat

Autor:

Gregor Gluch

B.Sc. Gesundheitsökonom Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Nordrhein

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