Durch die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und der Taxonomieverordnung sind große Kapitalgesellschaften in der Gesundheitswirtschaft verpflichtet, bis 2025 eine umfassende NHB aufzubauen. Doch die NHB hat noch keinen festen Platz in den Häusern. Vergleichbare Krankenhausträger, die nach ihrer Satzung oder ihrem Gesellschaftsvertrag einen Lagebericht aufzustellen haben, werden zukünftig ihre Berichterstattung ausweiten müssen. [...]