DKI-Studie zur Weiterbildungs-Reform der Psychotherapeuten Signifikante Änderungen bei Krankenhaus-Personalstrukturen

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Eine neue Studie des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) beleuchtet die Herausforderungen zur geplanten Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Kurzfazit: Die Vorgaben werden zu signifikanten Änderungen der Personalstrukturen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern führen.

Die Studie „Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeuten im Krankenhaus“ des Deutschen Krankenhausinstituts steht unter www.dki.de als Download zur Verfügung. – © DKI

Das DKI führte die Studie im Auftrag der Bundespsychotherapeutenkammer durch. Im Fokus stand die geplante Reform der psychotherapeutischen Aus- und Weiterbildung. Demnach soll sich nach Abschluss eines berufsqualifizierenden Studiums der Psychotherapie mit Approbation noch eine Weiterbildung u.a. im Krankenhaus anschließen. Die Bundesregierung verfolgt dazu eine Annäherung an die ärztliche Aus- und Weiterbildung.

Veränderung der Aufbau- und Ablauforganisationen

Die Studie zielte auf die H erausforderungen und Auswirkungen in der Praxis. Eines der Ergebnisse: Das Verhältnis von Psychotherapeuten in Weiterbildung zu weitergebildeten Fachtherapeuten wird mittel- bis langfristig in etwa paritätisch sein.

Außerdem: Die künftige Weiterbildung von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten wird zu signifikanten Änderungen der Personalstrukturen in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern führen. „ Das verändert die Zusammenarbeit und Arbeitsteilung zwischen und innerhalb der Berufsgruppen sowie die Aufbau- und Ablauforganisation in den Häusern“, so die Studie.

Mehrkosten von 23 bis 48 Millionen Euro pro Jahr

Ferner entsteht in den stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik infolge der Weiterbildung bundesweit ein Mehrbedarf von geschätzt 1.100 Stellen. Und es würden, je nach zugrunde gelegtem Tarifvertrag, Mehrkosten von 23 bis 48 Millionen Euro pro Jahr anfallen: „Eine hinreichende Refinanzierung dieser Mehrkosten ist notwendig.“

Die 157-seitige Studie steht unter online als Download zur Verfügung.