DRG-Katalog Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2019

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Der Fallpauschalenkatalog wurde auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Im Vergleich zu 2018 soll es einige Detailverbesserungen geben.

Krankenhausentgeldkataloge
Auf Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern, wurde der Fallpauschalenkatalog weiterentwickelt. – © Wrangler (stock.adobe.com)

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser für das Jahr 2019 vereinbart.

Außerdem wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen, den PEPP-Entgeltkatalog 2019, erzielt. Nach der verpflichtenden Einführung des neuen Vergütungssystems 2018 werden die Leistungen ab dem kommenden Jahr die Leistungen ausschließlich über den neuen Entgeltkatalog abgerechnet.

Katalog für 2019 mit Detailverbesserungen

Bei der Weiterentwicklung des DRG-Katalogs wurde in diesem Jahr Schwerpunkt auf die differenzierte Abbildung für Behandlungen von Kindern, insbesondere durch den Ausbau entsprechender Altersgruppen, gelegt.

„Die Selbstverwaltung wird in den kommenden Monaten viel schultern müssen, um den Entgeltkatalog nach den neuen gesetzlichen Vorgaben weiterzuentwickeln. Diesen Herausforderungen werden wir uns stellen und gemeinsam sicherlich auch eine gute Lösung für die Zeit ab 2020 finden“, sagte Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Direktor des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Volker Leienbach, begrüßte „diese konsequente Weiterentwicklung des Krankenhaus-Vergütungssystems“.

Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2019 im Vergleich zu 2018 eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft.