Energie
Bei der Verbreitung des Coronavirus spielt die Qualität der Raumluft eine wesentliche Rolle. Seit Oktober können Maßnahmen zur Auf- und Umrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) staatlich bezuschusst werden. Anfang April wurde die Richtlinie erweitert.

Seit vielen Jahren sind Klima- und Lüftungsanlagen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen die Basis einer hygienischen Innenraumlufthygiene. Sie sorgen dafür, dass Innenräume mechanisch gelüftet und durch einen an die Erfordernisse angepassten Luftwechsel das Innenraumklima sowie die hygienischen Bedingungen verbessert werden. Waren Klima- und Lüftungsanlagen lange Zeit eher weniger beachtete Komponenten der Gebäudetechnik, hat sich dies seit März letzten Jahres mit Ausbruch der Pandemie stark verändert: Zum einen stehen Lüftungs- und Klimaanlagen in Verdacht, dass sie zu einer Verbreitung des Coronavirus beitragen könnten. Zum anderen wird deren Potenzial diskutiert, das Infektionsrisiko durch virusbeladene Aerosole in unzureichend gelüfteten geschlossenen Räumen zu senken.
Damit raumlufttechnische Anlagen möglichst nicht zur Verbreitung, sondern zur Vermeidung und Eindämmung des Coronavirus beitragen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Oktober letzten Jahres eine Bundesförderung verabschiedet und diese zum 2. April 2021 nochmals erweitert. Die Förderung dient der finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Corona-gerechten Um- und Aufrüstung von stationären zentralen und dezentralen RLT-Anlagen in öffentlichen Gebäuden, Versammlungsstätten sowie ausgewählten privaten Einrichtungen, wie beispielsweise Alten- und Pflegeeinrichtungen. Ziel ist es, das Corona-Infektionsrisiko über Aerosole in Räumen, die von einer größeren Anzahl von Personen genutzt werden, wirksam zu senken.
Filter, Regelungstechnik und vieles mehr
Vorausgesetzt die RLT-Anlage versorgt einen Raum, der für größere Personenansammlungen bestimmt ist und einen Regelluftvolumenstrom von mindestens 400 Kubimeter pro Stunde aufweist, werden eigens für die Corona-Maßnahmen neu erworbene Komponenten sowie die Ausgaben für Planung und Montage in Höhe von bis zu 80 Prozent bezuschusst. Die maximale Förderung pro RLT-Anlage ist auf 200.000 Euro begrenzt. Konkret eingesetzt werden dürfen diese beispielsweise für
- den Erwerb und Einbau von hochwertigen Filtern in bestehenden Filterstufen als Virenschutz (bis zu drei vollständige Filtersätze sind förderfähig),
- Maßnahmen zur Erhöhung des Frischluftanteils durch die Umrüstung von Umluft- auf Zu-/ Abluftbetrieb,
- die Nachrüstung von Anlagen zur Luftbehandlung mit UV-C Strahlung,
- Umbauten an der RLT-Anlage, wie den Zubau von Filterstufen oder die Ergänzung und Optimierung der Regelungstechnik,
- die Erweiterung von bestehenden RLT-Anlagen durch die nachträgliche Anbindung einzelner notwendiger Nebenräume,
- die Erstellung eines Konzepts zum infektionsschutzgerechten Lüften sowie
- Begleitmaßnahmen, die den zuvor genannten Maßnahmen eindeutig zugeordnet werden können.
Dichte Luftleitungen als Basis für Kosteneinsparungen und Hygiene
Die geförderten Begleitmaßnahmen sind mannigfaltig und reichen vom Erwerb und Einbau von Lüftungskanalstücken, die mindestens der Dichtheitsklasse B (gemäß DIN Euronorm 1507:2006-07, DIN Euronorm 15727:2010-10, DIN Euronorm 12237:2003-07) entsprechen über Anpassungen der vorhandenen Steuer- und Regelungstechnik bis hin zu Abdichtungsmaßnahmen der Luftleitungssysteme, die mindestens zum Erreichen der Dichtheitsklasse C führen.
Insbesondere letztere Maßnahme ist von grundlegender Bedeutung. Denn weder zusätzliche Filter(stufen) und eine optimierte Regelung, noch Konzepte für einen maximalen Infektionsschutz sind in vollem Umfang wirksam, wenn das Luftleitungssystem der RLT-Anlage Undichtigkeiten aufweist. Mit durchschnittlichen Leckageraten von 15 Prozent (dies entspricht 2,5-mal der schlechtesten Dichtheitsklasse A bzw. ATC 6 gemäß DIN EN 16793-3) und mehr ist dies europaweit aber bei fast allen Lüftungs- und RLT-Anlagen der Fall. Die Folgen sind erhöhte Kosten und hygienische Probleme. So müssen die Ventilatoren den real benötigten Volumenstrom plus den Leckagevolumenstrom fördern. Zudem kann Luft unkontrolliert in oftmals mit Staub und Dreck verschmutze Zwischendecken entweichen, dort zu ungünstigen Druckverhältnissen und dadurch wiederum zum Einbringen von Aerosolen in die Räume selbst sowie in angrenzende Räume führen. Indirekt kann dadurch die Verbreitung von Aerosolen und Viren, wie dem Coronavirus, begünstigt werden.
Kleiner Aufwand mit großer Wirkung
Um dies zu vermeiden und ein optimales Retrofit zu realisieren, ist eine nachträgliche Abdichtung von Luftleitungssystemen bis zum Erreichen von mindestens der Dichtheitsklasse C (dies entspricht einer maximalen Leckagemenge von 0,67 Prozent) die wesentliche Grundlage. Denn ein definierter Strömungsweg der Zu- und Abluft sowie eine garantiere Lieferung der erforderlichen Luftmengen trägt zu einem Infektionsschutz bei und zudem kann dadurch die Wirksamkeit weiterer BAFA-geförderter Maßnahmen gewährleistet werden. Eine ideale und geförderte Lösung zur Abdichtung kompletter Luftleitungssysteme bietet das in den USA entwickelte und patentierte Aeroseal-Verfahren, welches 2015 von der Mez-Technik GmbH nach Deutschland eingeführt und europaweit verbreitet wurde, sodass es mittlerweile in 16 Ländern von 32 unabhängigen Partnern angeboten wird.
Anwendbar bei neuen als auch Lüftungs- und RLT-Anlagen im Bestand lassen sich mit Aeroseal Luftleitungssysteme zuverlässig von innen heraus und ohne vorherige Suche der Leckagen abdichten. Bis zu einem Durchmesser von 15 Millimeter werden dabei Undichtigkeiten durch das Einbringen eines den Anforderungen der VDI 6022 entsprechenden hygienisch unbedenklichen Dichtstoffs dauerhaft beseitigt. In der Regel ist dafür kein Eingriff in die Bausubstanz nötig, die Anlage kann mit Ausnahme des Abdichtungsprozesses – der meist innerhalb weniger Stunden und mit nur ein bis zwei Personen abgeschlossen ist – genutzt werden. Die Amortisationszeiten liegen laut Unternehmen durchschnittlich bei ein bis fünf Jahren. So kann laut Mez-Technik unabhängig von der Leckagemenge vor der Abdichtung die beste Dichtheitsklasse D (= 0,22 Prozent Leckagerate) oder besser erreicht werden kann.
Sicherheit, Schutz und Energieeffizienz
Eine RLT-Anlage der Dichtheitsklasse C oder D (inklusive weiterer vom BAFA geförderter Maßnahmen) ist eine gute Basis für einen Aerosol- und Infektionsschutz. So konnte kürzlich in einer in Jacksonville, USA, durchgeführten Studie in einem 30 Jahre alten Krankenhaus bewiesen werden, dass sich Keime und die Verbreitung von Krankenhausinfektionen durch eine Abdichtung des Luftleitungssystems mit Aeroseal (bis zum Erreichen der Luftdichtheitsklasse C) erfolgreich vermeiden lassen. Zudem bedeuten dichte Luftleitungssysteme, dass die RLT-Anlagen hygienisch (gemäß VDI 6022) und wirtschaftlich (gemäß VDI 2067 Blatt 1) betrieben werden können. Denn durch die verbesserte Dichtheit lassen sich Betriebskosten senken, da nur noch die Luftmenge aufbereitet und von den Ventilatoren transportiert werden muss, die in den Räumen wirklich benötigt wird.
Dies bedeutet zudem eine verbesserte Energieeffizienz, welche insbesondere im Hinblick auf das seit November geltende Gebäudeenergiegesetz (GEG) von großer Bedeutung ist. Weiterer Vorteil: Trägt die Abdichtung zudem zu einer EnEV-relevanten energetischen Aufwertung der RLT-Anlage bei, ist eine zusätzliche KfW-Förderung, in beheizten (> 12 Grad) Bestandsgebäuden eine finanzielle Unterstützung durch die neue Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) möglich.