Abrechnung & DRG
Vor einer „Schieflage“ des Gesundheitswesens warnt der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Klaus Reinhardt. Wesentlicher Grund dafür sei eine Kommerzialisierung der Medizin. In den „Thesen zur Ökonomisierung der ärztlichen Tätigkeit“ mahnt die BÄK grundsätzliche Reformen an – etwa bei der Krankenhausfinanzierung.

Rücken betriebswirtschaftliche Ziele in den Mittelpunkt, stehen für Reinhardt ärztliche Unabhängigkeit und auch das Wohl der Patientinnen und Patienten auf dem Spiel. Zwar bestehe in einer Solidargemeinschaft die Pflicht zu sparsamem Handeln, betont die BÄK in ihrem Papier. „Wenn aber die ökonomischen Bewertungskriterien eine Übergewichtung erhalten, so werden rein ökonomische Ziele sukzessive zu den neuen Zielen der Medizin“, heißt es weiter.
Reinhardt fordert Reform der Krankenhausfinanzierung
Das DRG-System setze Anreize zur Fallzahlensteigerung, werte die Indikationsqualität ab und belohne Aktionismus. Verloren gehe dabei das Bewusstsein für die Möglichkeit, dass gutes ärztliches Handeln auch im Unterlassen bestehen kann. Reinhardt fordert daher, die Krankenhausfinanzierung umfassend zu reformieren. „Das Fallpauschalensystem ist gescheitert.“
Im Thesenpapier der BÄK finden sich eine Reihe von Vorschlägen, wie eine solche Reform aussehen könnte. Notwendig sei ein Finanzierungssystem, das Ärztinnen und Ärzte darin fördert, den einzelnen Patientinnen sowie Patienten gerecht zu werden. Die BÄK fordert außerdem, den tatsächlichen Personalbedarf realistisch zu messen und die Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt zu rücken. Demgegenüber müssten die bisherigen quantitativen Vergütungsmerkmale zurücktreten. „Ein neues Vergütungssystem muss die Unterschiede zwischen den Kostenstrukturen der Krankenhäuser stärker abbilden“, lautet es in dem vom Ausschuss für ethische und medizinisch-juristische Grundsatzfragen der BÄK erarbeiteten Papier weiter. „Es sollte erlösunabhängige pauschalierte Vergütungskomponenten zur Deckung fallzahlunabhängiger Vorhalte- und Personalkosten sowie fallzahlabhängige Vergütungsanteile kombinieren.“
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