G-BA
Das neue Qualitätsbericht (Qb)-Datenportal des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) bietet seit 26. Januar 2023 alle Informationen rund um die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser über einen zentralen Einstieg. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern einen leichteren Zugang zu den für sie relevanten Themen zu verschaffen.

In diesem Qualitätsbericht-Datenportal stehen den Krankenhäusern gebündelt alle Informationen zur Berichterstellung sowie die Zugänge zur Prüfung und Übermittlung ihrer Daten zur Verfügung. Diese sind gegliedert in:
- Servicedateien für die Berichterstellung
- Prüfung der Berichtsdaten auf Plausibilität
- Annahmestelle der Qualitätsberichte.
Qb-Datenportal: Prüfung der Berichtsdaten auf Plausibilität
Im Zuge der Arbeiten am Qb-Datenportal wurde auch der Plausibilisierungsdienst verbessert: Die Ergebnisse sind für die Erstellenden der Berichte übersichtlicher dargestellt und stehen nun auch zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. Zudem gibt es eine Seite mit FAQ zum Plausibilisierungsdienst.
Referenzdatenbank mit erweiterten Funktionen
Für Versicherte und interessierte Personen bietet die sogenannte Referenzdatenbank, in der die kompletten Qualitätsberichte jedes Krankenhausstandortes bereitgestellt werden, ebenfalls erweiterte Funktionen: Die jeweils aktuellsten Qualitätsberichte sind nicht mehr nur als PDF-Dokument abrufbar, sondern stehen zusätzlich in einer interaktiven Webansicht bereit, die eine einfache Detailsuche innerhalb eines Berichts nach Schlagworten bietet. Auch zur Referenzdatenbank gibt es einen Bereich mit FAQ.
Download der Daten über das Portal möglich
Neu ist auch die Downloadmöglichkeit der maschinenverwertbaren XML-Daten: Über ein Online-Auftragsformular können die XML-Daten angefordert und anschließend im zugangsgeschützten Downloadbereich abgerufen werden.
Hintergrund: Qualitätsberichte der Krankenhäuser
In Deutschland sind Krankenhäuser seit 2005 gesetzlich verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Damit wird allen Interessierten der Zugriff auf unabhängige Informationen über Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser ermöglicht. Qualitätsberichte enthalten Angaben zur Ausstattung und zum Angebot eines Krankenhauses wie
- vorhandene Fachabteilungen
- Diagnose- und Behandlungsspektrum,
- Häufigkeit einer Behandlung,
- Personalausstattung,
- Anzahl der Komplikationen bei bestimmten Leistungen sowie
- zur Barrierefreiheit.
Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.