Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben im Zuge der neuen 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) neue Pflichten. Alle Anlagen müssen durch einen Sachverständigen geprüft werden.
Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben im Zuge der neuen 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) neue Pflichten. Alle Anlagen müssen durch einen Sachverständigen geprüft werden.