Dekra-Expertentipp: Neuerungen durch 42. BImSchV Pflichtcheck für Rückkühlanlagen

Betreiber von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern haben im Zuge der neuen 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV) neue Pflichten. Alle Anlagen müssen durch einen Sachverständigen geprüft werden.

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