Hauswirtschaft
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat bedauert laut einem aktuellen Statement von PrĂ€sidentin Sigried Boldajipour, dass in dieser Legislaturperiode keine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mehr in Aussicht ist. Man wĂŒnsche sich eine BerĂŒcksichtigung der Hauswirtschaft v.a. bei der tariflichen Entlohnung und der Personalbemessung.

Vor den Neuwahlen im September wird es wohl keine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mehr geben â zum Bedauern des Deutschen Hauswirtschaftsrates. Zu den ĂnderungsantrĂ€gen, die jetzt die Regierungskoalition zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) als Teil des SGB XI eingebracht hat, sagt PrĂ€sidentin Sigried Boldajipour: „Nur mit einem Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung, der alle Professionen gleichermaĂen in den Blick nimmt, wird die Pflege zukunftssicher. Der Beitrag der Hauswirtschaft zur ErfĂŒllung von GrundbedĂŒrfnissen und damit zu LebensqualitĂ€t, Wohlbefinden und Aktivierung im Alltag muss personell und finanziell anerkannt werden. Pflege geht nur gemeinsam und auf Augenhöhe.“
Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert eine BerĂŒcksichtigung der Hauswirtschaft insbesondere bei zwei Themen:
- Tarifliche Entlohnung: In den vorgelegten ĂnderungsantrĂ€gen sollen VersorgungsvertrĂ€ge von Pflegeeinrichtungen nur dann abgeschlossen werden, wenn sie eine Entlohnung der Mitarbeitenden in Pflege und Betreuung nach Tarif (oder nach kirchen-arbeitsrechtlichen Regelungen) nachweisen können. Das begrĂŒĂen wir und fordern gleichzeitig, dass diese Regelung auch fĂŒr alle anderen Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen gelten muss. Jede bzw. jede sechste Mitarbeitende im stationĂ€ren Bereich ist laut Pflegestatistik 2017 in der Hauswirtschaft tĂ€tig. Sie dĂŒrfen nicht ausgegrenzt und schlechter gestellt werden. Wie sollen die Professionen gut zusammenarbeiten, wenn sie unterschiedlich behandelt werden? Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert deshalb, dass alle BeschĂ€ftigten einer Einrichtung nach Tarif bezahlt werden -und nicht nur ausgewĂ€hlte Berufsgruppen.
- Personalbemessung: Die Personalanhaltszahlen in den ĂnderungsantrĂ€gen blenden die Fachkraft in der Hauswirtschaft aus. In einigen BundeslĂ€ndern sind die Fachhauswirtschafter*in oder die Dorfhelfer*in bereits als FachkrĂ€fte im Personalmix der stationĂ€ren Pflege konzeptabhĂ€ngig schon anerkannt. Diese sinnvolle Regelung sollte in das Bundesgesetz ĂŒbernommen werden. Ebenso bedarf es einer festgelegten Qualifikation fĂŒr die Leitung der Hauswirtschaft, die ebenso wie die Pflegedienstleitung zentrale Aufgaben zu erfĂŒllen hat.
In der interdisziplinĂ€ren Zusammenarbeit im Bereich Pflege ĂŒbernehme die Hauswirtschaft einen unersetzlichen Beitrag. „Eine Pflegeeinrichtung erfĂŒllt ihren Auftrag nur mit altersgerechten Speisen und GetrĂ€nken, in einer gepflegten Wohnumgebung, mit gut organisierter WĂ€schepflege und einer insgesamt angenehmen WohnatmosphĂ€re im Haus“, heiĂt es im Statement des Hauswirtschaftsrates. Auch als Partnerin bei der Sicherung der ambulanten Pflege spiele Hauswirtschaft eine bedeutende Rolle. Deshalb brauche es die fachliche Absicherung, eine adĂ€quate personelle Ausstattung sowie eine leistungsgerechte Bezahlung der Hauswirtschaft. Der Hauswirtschaftsrat wĂŒnscht sich, dass die Grundlagen dafĂŒr im SGB XI verankert wird.