Deutscher Hauswirtschaftsrat Pflegeversicherung: Gleichbehandlung der Professionen gefordert

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Der Deutsche Hauswirtschaftsrat bedauert laut einem aktuellen Statement von Präsidentin Sigried Boldajipour, dass in dieser Legislaturperiode keine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mehr in Aussicht ist. Man wünsche sich eine Berücksichtigung der Hauswirtschaft v.a. bei der tariflichen Entlohnung und der Personalbemessung.

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert eine fachliche Absicherung, eine adäquate personelle Ausstattung sowie eine leistungsgerechte Bezahlung der Hauswirtschaft. – © motortion (stock.adobe.com)

Vor den Neuwahlen im September wird es wohl keine grundlegende Reform der Pflegeversicherung mehr geben – zum Bedauern des Deutschen Hauswirtschaftsrates. Zu den Änderungsanträgen, die jetzt die Regierungskoalition zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) als Teil des SGB XI eingebracht hat, sagt Präsidentin Sigried Boldajipour: „Nur mit einem Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung, der alle Professionen gleichermaßen in den Blick nimmt, wird die Pflege zukunftssicher. Der Beitrag der Hauswirtschaft zur Erfüllung von Grundbedürfnissen und damit zu Lebensqualität, Wohlbefinden und Aktivierung im Alltag muss personell und finanziell anerkannt werden. Pflege geht nur gemeinsam und auf Augenhöhe.“

Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert eine Berücksichtigung der Hauswirtschaft insbesondere bei zwei Themen:

  1. Tarifliche Entlohnung: In den vorgelegten Änderungsanträgen sollen Versorgungsverträge von Pflegeeinrichtungen nur dann abgeschlossen werden, wenn sie eine Entlohnung der Mitarbeitenden in Pflege und Betreuung nach Tarif (oder nach kirchen-arbeitsrechtlichen Regelungen) nachweisen können. Das begrüßen wir und fordern gleichzeitig, dass diese Regelung auch für alle anderen Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen gelten muss. Jede bzw. jede sechste Mitarbeitende im stationären Bereich ist laut Pflegestatistik 2017 in der Hauswirtschaft tätig. Sie dürfen nicht ausgegrenzt und schlechter gestellt werden. Wie sollen die Professionen gut zusammenarbeiten, wenn sie unterschiedlich behandelt werden? Der Deutsche Hauswirtschaftsrat fordert deshalb, dass alle Beschäftigten einer Einrichtung nach Tarif bezahlt werden -und nicht nur ausgewählte Berufsgruppen.
  2. Personalbemessung: Die Personalanhaltszahlen in den Änderungsanträgen blenden die Fachkraft in der Hauswirtschaft aus. In einigen Bundesländern sind die Fachhauswirtschafter*in oder die Dorfhelfer*in bereits als Fachkräfte im Personalmix der stationären Pflege konzeptabhängig schon anerkannt. Diese sinnvolle Regelung sollte in das Bundesgesetz übernommen werden. Ebenso bedarf es einer festgelegten Qualifikation für die Leitung der Hauswirtschaft, die ebenso wie die Pflegedienstleitung zentrale Aufgaben zu erfüllen hat.

In der interdisziplinären Zusammenarbeit im Bereich Pflege übernehme die Hauswirtschaft einen unersetzlichen Beitrag. „Eine Pflegeeinrichtung erfüllt ihren Auftrag nur mit altersgerechten Speisen und Getränken, in einer gepflegten Wohnumgebung, mit gut organisierter Wäschepflege und einer insgesamt angenehmen Wohnatmosphäre im Haus“, heißt es im Statement des Hauswirtschaftsrates. Auch als Partnerin bei der Sicherung der ambulanten Pflege spiele Hauswirtschaft eine bedeutende Rolle. Deshalb brauche es die fachliche Absicherung, eine adäquate personelle Ausstattung sowie eine leistungsgerechte Bezahlung der Hauswirtschaft. Der Hauswirtschaftsrat wünscht sich, dass die Grundlagen dafür im SGB XI verankert wird.