Pflegestärkungsgesetz: Bundestag berät über Pflegereform

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Pflegegesetzgebung

Mit dem Pflegestärkungsgesetz hat die Bundesregierung einen Entwurf für eine Pflegereform vorgelegt. Heute berät der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf. Wir haben die wichtigsten Eckpunkte der Reform für Sie zusammengefasst.

Pflegestärkungsgesetz: Der Deutsche Bundestag berät am 4. Juli 2014 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung. – © Deutscher Bundestag/Thomas Trutschel (photothek.net)

Das erste Pflegestärkungsgesetz soll nach Vorstellung des Bundeskabinetts zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Dann soll nicht nur der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigen. Die Politiker von Union und SPD planen viele Änderungen bei der Pflege. Sie wollen vor allem Familien, die ihre Angehörigen zu Hause pflegen, besser unterstützen. So sieht der Gesetzentwurf, den der Bundestag in seiner 47. Sitzung berät, z.B. vor Unterstützungsleistungen wie wie Kurzzeit-, Verhinderungs-, Tages- und Nachtpflege auszubauen. Außerdem sollen Menschen mit der Pflegestufe 0 vom Jahr 2015 an erstmals einen Anspruch auf Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege erhalten können.

Zudem will das Kabinett die sogenannten niedrigschwelligen Angebote stärken, denn mit der „Hilfe im Haushalt“ oder die „Alltagsbegleiter“ sind zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen geplant. Dafür erhalten künftig alle Pflegebedürftigen 104 Euro pro Monat, bei an Demenz Erkrankten sind es monatlich bis zu 208 Euro. Die niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangebote können Pflegebedürftige künftig auch anstelle eines Teils der Pflegesachleistung in Anspruch nehmen.

Förderungen für Umbaumaßnahmen

Stärker als bisher sollen vom kommenden Jahr an auch Umbaumaßnahmen gefördert werden, so die Pläne des Bundeskabinetts. Der Zuschuss für den Einbau eines barrierefreien Badezimmers soll z.B. von bisher 2.557 auf bis zu 4.000 Euro pro Maßnahme steigen. Noch mehr bekommen Pflege-WGs. Hier werden Umbaumaßnahmen künftig mit bis zu 16.000 Euro gefördert.

Für 2015 ist ebenfalls ein Anstieg bei den Zuschüsse von Pflegehilfsmitteln des täglichen Verbrauchs geplant. Sie sollen von bisher 31 auf dann 40 Euro pro Monat steigen.

Lohnersatzleistungen für pflegende Angehörige

Verbesserungen soll es 2015 auch für pflegende Angehörige geben, in dem die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf verbessert wird. Wer etwa nach einem Schlaganfall kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, erhält künftig eine Lohnersatzleistung für eine zehntägige bezahlte Auszeit vom Beruf – vergleichbar dem Kinderkrankengeld. Durch den Gesetzentwurf werden dafür bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Zahl der Pflegekräfte könnte steigen

Neben den Verbesserungen für Pflegebedürftige und deren pflegende Angehörige plant die Politik auch, die Arbeit der Pflegeeinrichtungen zu erleichtern. So soll die Zahl der Betreuungskräfte vom kommenden Jahr an deutlich aufgestockt werden. Sie soll von bisher 25.000 auf bis zu 45.000 Betreuungskräfte erhöht werden. Damit wollen die Politiker zum einen die Qualität der Versorgung in den Heimen verbessern. Zum anderen wollen sie die Pflegefachkräfte entlasten.

Beitragssatz: So soll die Pflege finanziert werden

Um die Reform zu finanzieren, planen die Minister der großen Koalition, den Beitrag zur Pflegeversicherung zu erhöhen. Anfang 2015 soll der Beitragssatz zunächst von bisher 2,05 auf 2,35 Prozent des Bruttoeinkommens steigen. Kinderlose müssen künftig 2,6 statt wie bisher 2,3 Prozent zahlen. Im Laufe der Legislaturperiode soll der Beitragssatz dann um weitere 0,2 Prozentpunkte angehoben werden.

Insgesamt soll die Erhöhung des Beitragssatzes 1,2 Milliarden Euro jährlich in die Kassen spülen, damit sollen die Verbesserungen in der Pflege finanziert werden. Zudem soll mit den Mehreinnahmen ein Pflegevorsorgefond eingerichtet werden, der vom Jahr 2035 an für die Stabilisierung des Beitragssatzes genutzt werden soll.

Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie auf der Website des Deutschen Bundestages .