Coronavirus Pflegepersonal-Vorgaben für Kliniken ausgesetzt

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Angesichts der Ausbreitung des neuen Coronavirus (COVID-19) können Krankenhäuser und Kliniken vorübergehend von Vorgaben zur Mindestbesetzung mit Pflegefachpersonen abweichen.

Gesundheitsminister Jens Spahn hat den Krankenhäusern mitgeteilt, dass die Vorgaben für Pflegepersonaluntergrenzen wegen der Ausbreitung des Corona-Virus vorübergehend außer Kraft gesetzt werden. – © chanawit (stock.adobe.com)

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) setzte die festen Personaluntergrenzen für bestimmte Stationen bis auf weiteres außer Kraft. «Die Krankenhäuser müssen bei der Personalplanung flexibel auf die Ausbreitung des Coronavirus reagieren können», sagte er am Mittwoch (04.03.2020). «Deshalb entlasten wir sie in dieser Lage bis auf weiteres von Dokumentationsaufwand und Auflagen in der Pflege.»

Flexibel und kurzfristig reagieren

In einem Brief an die Spitzenverbände der Krankenhäuser und der gesetzlichen Krankenversicherungen erläutert Spahn, dass es derzeit «sehr kurzfristig zu Anpassungserfordernissen in den Arbeitsabläufen der Krankenhäuser» kommen könne. Die entsprechende Verordnung sehe bei stark erhöhten Patientenzahlen etwa wegen einer Epidemie vor, dass die Personaluntergrenzen nicht eingehalten werden müssen. Die Voraussetzungen der Ausnahmeregelung lägen aktuell bundesweit vor.

Die Untergrenzen sind Teil von Bemühungen, auf die Personalnot in der Pflege zu reagieren. Patienten sollen so in wichtigen Abteilungen auf eine feste Mindestbesetzung mit Pflegekräften zählen können. Dies gilt für Intensivstationen und mehrere weitere Stationen.