Pflegekammer: Schleswig-Holstein rückt der Gründung ein Stück näher

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Mit der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs stellt die Landesregierung in Schleswig-Holstein die Weichen für die Errichtung einer Pflegekammer. Der DBfK sieht darin ein bundesweites Signal. Die FPD fürchtet, es handelt sich nur um ein pflegepolitisches Feigenblatt.

In erster Kabinettssitzung hat die schleswig-holsteinische Landesregierung dem Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer zugestimmt. – © Schleswig-Holsteinischer Landtag

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat in einer Kabinettssitzung erstmals über den Gesetzentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer beraten und zugestimmt. Damit rückt das Bundesland, das aus einer Koalition aus SPD, Grüne und SSW regiert wird, der Gründung einer Pflegekammer ein Stück näher. Mit Hilfe des Gesetzes soll in Schleswig-Holstein eine Pflegekammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstehen. Deren Tätigkeit soll wiederum von einem Errichtungsausschuss vorbereitet werden, wie es ähnlich bereits in Rheinland-Pfalz geplant ist.

„Die Einführung der Pflegekammer ist ein guter und wichtiger Schritt für die Pflegekräfte und Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein“, sagt Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD). Die Pflegekammer werde zu mehr Qualität in der Pflege beitragen und regelt zudem die Berufspflichten sowie die Weiterbildung der Kammermitglieder, so die Einschätzung der SPD-Politikerin. Denn bislang fehle eine mandatierte Vertretung der Pflegeberufe, welche auch gebündelt die Berufsinteressen aller Pflegenden zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Pflege einbringen kann.

Die Pflegekammer soll zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Pflege beitragen

Durch die Errichtung einer Kammer sollen die Pflegefachkräfte in Schleswig-Holstein erstmals die Möglichkeit erhalten, koordiniert mitzubestimmen und mitzugestalten. Nach Einschätzung von Alheit ist die Einführung einer Kammer ein weiterer Baustein zur Verbesserung der Gesamtsituation in der Pflege.

Auf ein positives Echo stößt die Entscheidung der Landesminister in Kiel beim Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Der heute in Schleswig-Holstein ins Kabinett eingebrachte Gesetzesentwurf zur Errichtung einer Pflegekammer ist nicht nur im Norden ein wichtiger Schritt – auch bundesweit ist die Entscheidung für die Selbstverwaltung der Pflegeberufe in Schleswig-Holstein ein wichtiges Signal“, sagt DBfK-Geschäftsführer Franz Wagner. Neben Rheinland-Pfalz sei nun bereits ein zweites Bundesland auf dem politischen Weg zur Pflegekammer. 

Niedersachsen bereitet ebenfalls Pflegekammer vor

Die Entwicklung in Schleswig-Holstein könnte nun auch die Bestrebungen zur Errichtung von Pflegekammern in den anderen Bundesländern unterschützen, so Wagner. Denn in einer Reihe von Bundesländern gebe es bereits konkrete politische Schritte in Vorbereitung der Errichtung von Pflegekammern, so etwa in Niedersachsen.

Kritisch zeigen sich indes die Liberalen im schleswig-holsteinischen Landtag. Sie sehen in den Beiträgen zur Pflegekammer, die Pflegefachkräfte künftig entrichten müssten, ein pflegepolitisches Feigenblatt der Landesregierung. „Wie die Einrichtung einer Pflegekammer mit Zwangsmitgliedschaft die Pflege, die Pflegenden und auch noch die Pflegebedürftigen stärken soll, wird das Geheimnis der Sozialministerin bleiben“, sagt der FDP-Abgeordnete Dr. Heiner Garg. Er hält die Pflegekammer für grundlegend falsch. „Das motiviert nicht – das demotiviert die engagierten Pflegekräfte nur“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der Liberalen. Aus Sicht der FDP-Fraktion berge die Etablierung der Pflegekammer die Gefahr, Alten- und Krankenpflege auseinander zu dividieren, anstatt sie zusammenzubringen.

CDU sieht weitere Belastung der unterbezahlten Pflegefachkräfte

Kritik am Gesetzentwurf kommt noch von einer weiteren Oppositionspartei. „Das einzige, was mit der Zwangsverkammerung erreicht wird, sind Reallohneinbußen bei den ohnehin unterbezahlten Pflegefachkräften“, sagt Katja Rathje-Hoffmann (CDU). Denn diese seien zur Mitgliedschaft und damit der Zahlung von Beiträgen verpflichtet, so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion. Ihrer Ansicht nach werde die Kammer keine Verbesserung der Qualität in der Pflege und auch keine effektivere Vertretung der in der Pflege Tätigen erreichen.