Pflegenotstand Personaluntergrenzen werden eingeführt

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Fachkräftemangel und Patientensicherheit

In Krankenhausbereichen, in denen eine bestimmte Anzahl an Pflegepersonal aus Gründen der Patientensicherheit besonders notwendig ist, sollen künftig Pflegepersonaluntergrenzen festgelegt werden, die nicht unterschritten werden dürfen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat sich mit den Koalitionsfraktionen und den Ländern darauf geeinigt.

Für besonders pflegeintensive Bereiche, Intensivstationen und den Nachtdienst in Krankenhäusern kommen ab 2019 Personaluntergrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen. – © BVMed.

Die Vereinbarung soll bis zum 30. Juni 2018 getroffen und zum 1. Januar 2019 wirksamwerden. Sollte bis zum 30. Juni 2018 keine Vereinbarung der Selbstverwaltung zustande kommen, wird das Bundesministerium für Gesundheit bis zum 31. Dezember 2018 ersatzweise die ausstehenden Entscheidungen treffen.

Um dauerhaft mehr Personal beschäftigen zu können, werden die Krankenhäuser seit diesem Jahr durch einen Pflegezuschlag unterstützt. Dieser soll ab 2019 um die Mittel des Pflegestellen-Förderprogramms ergänzt werden und damit von bisher 500 Millionen Euro auf bis zu 830 Millionen Euro pro Jahr anwachsen. Krankenhäuser profitieren in Abhängigkeit von ihrer Pflegepersonalausstattung von dem erhöhten Zuschlag und erhalten dadurch einen Anreiz, ausreichend Personal vorzuhalten.

Der Handlungsbedarf zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege wurde bereits von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Krankenhausreform aufgegriffen, auf deren Grundlage das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) erarbeitet wurde. Das KHSG ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten.

Bei Nichteinhaltung drohen Sanktionen

Die Krankenhäuser sollen nach der Vereinbarung ihre Personalausstattung durch einen Wirtschaftsprüfer bestätigen lassen. Werden die Personaluntergrenzen nicht eingehalten, sollen die Einrichtungen durch z.B. finanzielle Abschläge sanktioniert werden.

„Die von der Politik nun vorgesehenen Anhaltszahlen gehen weit über den akzeptablen Rahmen hinaus“, kritisiert Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Der Personalbedarf sei nicht schematisch festlegbar, sondern abhängig von den Erkrankungen und dem Alter der Patienten, dem Personalmix und den baulichen Bedingungen in den Häusern. Zudem müssten solche Vorgaben die Alltagsprobleme des Personaleinsatzes, wie Ausfall durch Krankheiten und vorübergehende Vakanzen berücksichtigen, erklärt Reumann. Deshalb dürften Anhaltszahlen auch nicht mit Sanktionen, wie Schließung von Stationen oder Vergütungskürzungen, belegt werden.