Ab dem 1. Juli 2023 tritt das in § 113c SGB XI geregelte Personalbemessungsverfahren in vollstationären Pflegeeinrichtungen, kurz PeBeM, in Kraft. Was es für Pflegeeinrichtungen bei der Umsetzung zu beachten gilt. Das PeBeM setzt voraus, dass der individuelle Personalbedarf berechnet wird und entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal in vollstationären Pflegeeinrichtungen zur Verfügung steht. Daher haben die Führungskräfte [...]