Digitalisierung und Personalentwicklung
Geht man von den Beschäftigungszahlen aus, zeigt der Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Wirkung. Ende 2021 arbeiten 14 Prozent Mitarbeitende mehr in den Gesundheitsämtern als Anfang 2020, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Allerdings besteht großer Verbesserungsbedarf bei der Digitalisierung.

Ende 2021 waren 21.460 Personen unbefristet im ÖGD, davon 17.700 Vollzeitkräfte. Das sind 2.615 Mitarbeitende und somit 14 Prozent mehr als noch gegenüber dem Stichtag 31. Januar 2020. Bei 2.405 davon handele es sich um Vollzeitstellen, ein Plus von 16 Prozent. Unbesetzt seien noch 1.620 Vollzeitstellen.
1.775 Arbeitsplätze wurden aus Bundesmitteln anlässlich des Paktes für den ÖGD finanziert, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Für dessen Chefminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) lohne sich das Engagement des Bundes auch langfristig. Der ÖGD sei ein wesentlicher Grundpfeiler für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung, für Gesundheitsförderung und Prävention. Lauterbach: „Auf die nächste Belastungsprobe wollen wir besser vorbereitet sein.“
Die Belegschaft im ÖGD setzt sich laut Destatis zu 20 Prozent aus Ärztinnen und Ärzten sowie Zahnärztinnen und Zahnärzten, zu 52 Prozent aus Fach- und zu 28 Prozent aus Verwaltungspersonal zusammen. 93 Prozent der Mitarbeitenden arbeiten in örtlichen Gesundheitsämtern und sieben Prozent in Landesbehörden. Der tatsächliche Personalzuwachs dürfte aber noch höher sein, vermutet das Destatis, „da nur 383 der 427 befragten Behörden zu beiden Erhebungsstichtagen Angaben machten“.
Gesundheitsminister der Länder fordern bundeseinheitliches Meldeverfahren
Apropos Angaben machen: Trotz des Paktes und nach über zwei Jahren Pandemie erfolgt die Übermittlung der Corona-Fallzahlen am Wochenende von den Ämtern an das Robert Koch-Institut (RKI) nur lückenhaft, sodass dieses die Veröffentlichung der Daten am Sonntag einstellte. Medienberichten zufolge werde das digitale Übermittlungstool Sormas nicht von allen Ämtern genutzt. Die Gesundheitsminister der Länder fordern gar bis zum 31. August 2022 die Einführung einer neuen bundeseinheitlichen Kernanwendung zum Meldeverfahren, heißt es in einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 16. Mai 2022.