Die Verlagerung stationärer Behandlungen in ambulante Leistungen ist erklärtes Ziel der Gesundheitspolitik. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) verfolgen unterschiedliche Interessen. Während die GKV eine wirtschaftlichere Leistungserbringung anstrebt, steht für die DKG der drohende Verlust stationärer Budgetanteile im Vordergrund. Die entstehenden nicht unerheblichen Deckungslücken würden der Kompensation bedürfen, [...]