OPS 2014: DIMDI veröffentlicht endgültige Fassung

Das Deutsche Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) hat die endgültige Fassung der Version 2014 des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) veröffentlicht.

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Eingeflossen sind 264 Vorschläge und zusätzliche Anforderungen aus der Weiterentwicklung des Entgeltsystems für Krankenhausleistungen. Ideen kamen dabei zumeist aus den Fachgesellschaften sowie aus Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken. Im Detail wurden z.B. Kodes für die Neurostimulation überarbeitet, Kodes für die erweiterte Magenresektion gestrichen und Beispiellisten für die Chemotherapie sowie Hinweise zur neurologischen Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls ergänzt. Darüber hinaus wurden neue Zusatzkodes für Psychiatrie und Psychosomatik aufgenommen. Viele Prozeduren sollen dem DIMDI zufolge mit der neuen Version präziser und differenzierter verschlüsselt werden können.

Der OPS ist eine Grundlage für das pauschalierende Vergütungssystem der German Diagnosis Related Groups (G-DRG). Das DIMDI gibt ihn jährlich neu heraus. Operationen und Prozeduren müssen im ambulanten und stationären Bereich nach dem OPS verschlüsselt werden. In der vertragsärztlichen Versorgung sind ausschließlich die im Anhang 2 des einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) aufgeführten Kodes zu verwenden. Ärzte und Dokumentare in den Krankenhäusern sind verpflichtet, Operationen und Prozeduren nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) zu kodieren; in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sind die Deutschen Kodierrichtlinien für die Psychiatrie/Psychosomatik (DKR-Psych) heranzuziehen. Die Kodierrichtlinien werden von den Selbstverwaltungspartnern gemeinsam vereinbart.

Mehr Infos: www.dimdi.de