COMPLIANCE KOLUMNE Notvertretungsrecht des ­Ehegatten

Ab dem 1. Januar 2023 werden Ehegatten kraft Gesetzes (§ 1358 BGB n.F.) zu Stellvertretern in sämtlichen „Angelegenheiten der Gesundheitssorge“, d.h. auch für Therapieentscheidungen nahe dem Lebensende. Einer vorausgehenden Bevollmächtigung durch die Patientin sowie den Patienten (Gesundheitsvollmacht) bedarf es dann nicht mehr zwingend. Die neue Regelung geht auf die (Fehl-)Vorstellung der Bevölkerung zurück, dass Ehegatten [...]

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