Studie Notfallversorgung funktioniert nur mit Kooperation

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert eine Reform der Notfallversorgung. Grundlage dafür ist das vorliegende Gutachten des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), das die aktuelle Situation der vertragsärztlichen Versorgung analysiert.

Kooperationen, Notfallversorgung
Kooperationen sind notwendig für eine funktionierende Notfallversorgung, erklärt die DKG. – © BillionPhotos.com (stock.adobe.com)

Die Reform der ambulanten Notfallversorgung muss für die zukünftige Koalition eines der ersten wichtigen Handlungsfelder sein. Die Notfallversorgung kann nur in enger, gleichberechtigter Kooperation zwischen Krankenhäusern und niedergelassenen Ärzten gelingen, sagt die DKG. „Wir benötigen Kooperationen, die sich an regionalen Bedürfnissen und Möglichkeiten ausrichten. Im Vorfeld einer Reform benötigen wir aber auch eine ehrliche Analyse des Status quo“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Deshalb hat das DKI das Leistungsgeschehen umfangreich analysiert.

Die Ergebnisse der Studie

Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass eine umfassende Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung durch die Vertragsärzte im Rahmen des ambulanten Notdienstes nicht flächendeckend gelingt. Krankenhäuser sind im Unterschied zu den Vertragsarztpraxen und den Bereitschaftsdienstpraxen zudem 24 Stunden täglich geöffnet und versorgen seit Jahren mehr als die Hälfte der ambulanten Notfälle .

Dennoch ist die Versorgung dieser Notfälle über die aktuelle Kalkulationsmethodik des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) nicht ausreichend refinanziert. Dies führt bei den Krankenhäusern zu ökonomischen Problemen . Die gesamte Kalkulation der EBM-Ziffern zeigt, dass sie nicht für die Refinanzierung der Kosten von Bereitschaftsdienstpraxen bzw. Notaufnahmen der Krankenhäuser angelegt ist. Eine Reform des Vergütungssystems mit Vergütungsbestandteilen für die Vorhaltung der Kapazitäten ist erforderlich.

Die derzeitige Situation innerhalb der regulären Versorgung geht an den Bedürfnissen der Patienten und Patientinnen vorbei und wird nicht ausreichend über das derzeitige System der Bedarfsplanung nach Anzahl, flächenmäßiger Verteilung und fachärztlicher Zusammensetzung der Ärzte und Ärztinnen in allen Regionen Deutschlands erfüllt. Insbesondere in strukturschwachen Gebieten übernehmen Krankenhäuser immer häufiger die Aufgabe der ambulanten Regelversorgung. Insgesamt belegen die Versorgungsdefizite in Teilen der vertragsärztlichen Versorgung sowie die wiederholten und wenig effektiven Versuche zur Anpassung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung die grundlegenden Probleme der Kassenärztlichen Vereinigungen bei der Sicherstellung der ambulanten Regelversorgung.

Fazit: verlässliche Strukturen und Kooperationen aufbauen

Schon heute können die Kassenärztlichen Vereinigungen die vertragsärztliche Versorgung nicht flächendeckend und umfassend sicherstellen. Das betrifft sowohl die Versorgung zu Sprechstundenzeiten als auch zu den sprechstundenfreien Zeiten (Notdienst). Um eine ambulante ärztliche Versorgung auf hohem Niveau auch zukünftig zu gewährleisten, ist eine verstärkte Einbindung der Krankenhäuser anzustreben. Für eine verbesserte ambulante Versorgung sollte eine regelhafte Öffnung der Krankenhäuser ohne zeitliche und fachliche Beschränkungen erfolgen, damit verlässliche Strukturen aufgebaut werden können.

Gleichzeitig verdeutlicht das Gutachten auch, dass stationärer und ambulanter Bereich in vielen Regionen erfolgreich kooperieren. Probleme ergeben sich meist dort, wo rechtliche Rahmenbedingungen die Kooperation und das verstärkte Engagement von Krankenhäusern unterbinden. „Wir brauchen eine Reform, die an diesen rechtlichen Sollbruchstellen ansetzt und vorhandene Kooperation stärkt. Wir werden nur gemeinsam die Patientinnen und Patienten flächendeckend und rund um die Uhr in gewohnter hoher Qualität im Notfall versorgen können“, sagt Gaß.