Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) Nicht in allen Klinikbereichen zielführend

Per PpUGV wurden zum 1. Januar 2019 konkrete Zahlen für Fachkräfte in pflegesensitiven Klinik-bereichen festgesetzt. In Bereichen, in denen Patienten mit sehr unterschiedlichem Pflegeaufwand betreut werden, gelten damit gleiche Personalvorgaben. Das sorgt für Probleme in der Praxis.

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