Für Energieausweise gibt es eine neue gesetzlich Grundlage und eine Reihe von Änderungen. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) trat zum 1. November 2020 in Kraft. Ein Punkt: Für jedes Gebäude werden u.a. jetzt die CO2-Emissionen ermittelt und im Energieausweis angegeben.