GMK: Neue Beschlüsse zur Telemedizin, Schmerzversorgung und Impfpflicht

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Hygiene und Qualitätsmanagement

Telemedizin soll in die Regelversorgung, die Schmerzmedizin muss gestärkt werden, eine Impfpflicht darf es nicht geben. Das sind einige Ergebnisse der 21 Beschlüsse, die die 88. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 24. und 25. Juni unter Vorsitz der rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gefasst hat.

Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz. – © pag, Thorsten Maybaum

Um telemedizinische Anwendungen voranzubringen, will die GMK eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Telematik einrichten. Die soll sich bis zur nächsten GMK unter anderem mit den Fragen befassen, wie die Anwendungen systematisch in die Regelversorgung gebracht und dauerhaft finanziert werden können und welche Mindestanforderungen an den Nutzennachweis gestellt werden müssen. Letzteres soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) regeln. Vorgesehen ist darüber hinaus, die Arbeitsgruppe zu beauftragen, eine Strategie zum weiteren Aufbau der Telematikinfrastruktur zu entwickeln. „In den Bundesländern gibt es bereits viele gute Telematik-Modellprojekte. Diesen Erfahrungsschatz müssen wir nutzen und von zahlreichen Insellösungen hin zu einem einheitlichen Vorgehen aller Länder und dem Bund kommen“, sagt Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Die Telemedizin könne gerade in Flächenländern Wege verkürzen, Arzttermine verringern und Patienten die Möglichkeit verschaffen, durch technische Unterstützung länger im eigenen Zuhause zu wohnen.

Versorgung von Schmerzpatienten verbessern

Ausgesprochen hat sich die GMK auch dafür, die Schmerz- sowie die Palliativ- und Hospizversorgung zu stärken. „Trotz aller medizinischen Fortschritte gehören chronische Schmerzen zu den großen Gesundheitsproblemen in Deutschland“, erklärt Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. Die GMK fordert, dass jedes Krankenhaus eine qualifizierte und interdisziplinäre Versorgung schmerkranker Menschen gewährleistet. Der G-BA soll für die Schmerztherapie Qualitätskriterien erarbeiten. Bei der Hospiz- und Palliativversorgung ist laut GMK darauf zu achten, dass allen Patienten und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen auch tatsächlich der Zugang zu diesen spezialisierten Angeboten ermöglicht wird. Bei der Gestaltung der neuen Pflegeausbildung soll die Palliativpflege berücksichtigt werden.

In einem weiteren Beschluss macht sich die GMK dafür stark, die Hygienequalität in den medizinischen Einrichtungen zu verbessern. Qualitätsindikatoren soll der G-BA entwickeln. Darüber hinaus hat sich die Konferenz darauf verständigt, gemeinsam mit anderen europäischen Ländern für eine Influenzapandemie mit schweren Erkrankungen vorzusorgen. Konkret sollen Impfstoffe demnächst europaweit bestellt werden. Je Bundesland ist ein Versorgungsschlüssel von 30 Prozent der Bevölkerung vorgesehen.

Die Beschlüsse der 88. Gesundheitsministerkonferenz stehen in Kürze unter online zur Verfügung.