In seiner neuen Kolumne beschäftigt sich HCM-Kolumnist Eckhard Eyer mit der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen. Eine Ökonomisierung der Pflege?

Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung ist – so scheint es – auch in der Pflegewirtschaft angekommen. Das Unternehmen Korian bietet seinen Mitarbeitenden, seit Juli 2022, eine Kapitalbeteiligung in Form von Aktien, an dem internationalen Unternehmen, an. Es handelt sich um eine weitere Ökonomisierung der Pflege wird kritisch angemerkt. Die Beschäftigten könnten korrumpiert werden, so eine These.
Mitarbeiterkapitalbeteiligung generiert Kapitalerträge
Eine Kapitalbeteiligung ist in der Pflegebranche nichts Neues, bereits 2010 hat ein inhabergeführter Träger von ambulanter Pflege und stationären Pflegeeinrichtungen in Lilienthal eine Mitarbeiterkapitalbeteiligung eingeführt, um seinen Mitarbeitenden zusätzlich attraktive Einkommenschancen aufgrund des Unternehmenserfolgs und des Unternehmenswachstums zu gewähren. Bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung handelt es sich nicht um einen weiteren Entgeltbaustein, sondern eine Kapitalbeteiligung die Kapitalerträge generiert.
Zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung wird die Beteiligung im allgemeinen Verständnis erst, wenn die Geschäftsanteile zu Vorzugspreisen an die Mitarbeitenden abgegeben werden und die steuerlichen Vorteile genutzt werden. Ob die Mitarbeiterkapitalbeteiligung zum „Goldenen Käfig“ für die Mitarbeitende wird und so für eine (fragliche) Mitarbeiterbindung sorgt ist im Einzelfall zu bewerten. Entscheidend sind hierbei die Rückkaufsbedingungen, z.B. der Mitarbeiteraktien, durch den Arbeitgeber, wenn die Personen „grundlos“ kündigen.
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung steht, so wie die Erfolgsbeteiligung der Mitarbeitenden, in der Kritik die Mitarbeitenden korrumpieren zu können. Die These: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden, um des eigenen finanziellen Vorteils willen, bei Missständen in der Pflege wegschauen. Diese Argumentation ist nachvollziehbar, vernachlässigt aber, dass Menschen die Pflegemissstände öffentlich anprangern, sogenannte Whistleblower, ein starkes Selbstwertgefühl und -bewusstsein haben. Sie werden sich erfahrungsgemäß nicht von den, vergleichsweise geringen Kapitalerträgen der Mitarbeiterkapitalbeteiligung, oder dem über die Jahre angesparten „Goldenen Käfig“, korrumpieren lassen.
Im Übrigen müssen sich Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nicht an ihrem, Arbeit gebenden Unternehmen beteiligen.
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Eckhard Eyer, Perspektive Eyer Consulting, info@eyer.de