Finanzen & Investieren und Psychiatrie
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die Gesundheitspolitiker von CDU/CSU und SPD haben sich im Rahmen einer Dialogsitzung mit Vertretern der Fachverbände der Psychiatrie und Psychosomatik sowie der Selbstverwaltung auf gemeinsame Eckpunkte zur Weiterentwicklung des Psych-Entgeltsystems (PEPP) geeinigt. Diese sollen noch im laufenden Jahr gesetzlich umgesetzt werden.

Gröhe präsentierte die Ergebnisse zusammen mit Dr. Georg Nüßlein (stellv. Vorsitzender der Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag), Prof. Dr. Karl Lauterbach (stellv. Vorsitzender der Fraktion der SPD im Deutschen Bundestag) sowie mit den Gesundheitspolitischen Sprecherinnen Maria Michalk (CDU/CSU) und Hilde Mattheis (SPD). Die gemeinsamen Eckpunkte sehen folgende Maßnahmen vor:
Stärkung der sektorenübergreifenden Versorgung durch Einführung einer komplexen psychiatrischen Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld ( Hometreatment). Außerdem: Die Versorgungsstrukturen werden weiterentwickelt. Dazu wird eine komplexe psychiatrisch-psychotherapeutische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld der Patienten – das sogenannte Hometreatment – ermöglicht. Zielgruppe des neuen stationären Behandlungsangebotes sind Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen. Für diese Patienten wird die Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung erhöht.
Ausgestaltung als Budgetsystem
Zur Neuausrichtung des Psych-Entgeltsystems werden die Verhandlungspartner vor Ort gestärkt, indem sie unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und hausindividueller Besonderheiten (z. B. regionale Versorgungsverpflichtung) bedarfs- und leistungsgerechte Budgets vereinbaren. Die bislang vorgesehene Konvergenz zu landeseinheitlichen Preisen entfällt.
Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen
Zur Herstellung von Transparenz und Leistungsgerechtigkeit erfolgt die Kalkulation bundeseinheitlicher Bewertungsrelationen weiterhin gestützt auf empirische Daten. Perspektivisch erfolgt die Kalkulation insbesondere auf den vom G-BA festzulegenden Qualitätsvorgaben.
Verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung
Um eine flächendeckend ausreichende Personalausstattung zu erreichen, werden verbindliche, auf Leitlinien gestützte Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen eingeführt. Der G-BA wird beauftragt, die Mindestvorgaben in seiner Qualitätsrichtlinie festzulegen. Bei der Festlegung hat der G-BA die Anforderungen der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zur Orientierung heranzuziehen. Er hat dabei v.a. den in Leitlinien abgebildeten medizinischen Kenntnistand angemessen zu berücksichtigen.
Krankenhausvergleich als Transparenzinstrument
Der Krankenhausvergleich ist das erforderliche Instrument zur Herstellung von Transparenz. Er bietet den Vertragsparteien in den Verhandlungen vor Ort die erforderliche Orientierung, um eine Annäherung der nicht auf strukturelle Besonderheiten zurückgehenden Preisunterschiede zu erreichen. Ziel ist es, flexibel „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich“ zu vergüten. Die Vertragsparteien auf Bundesebene werden mit der Entwicklung des Krankenhausvergleichs beauftragt.
Einführungsphase des neuen Entgeltsystems
Die Neuausrichtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für das neue Psych-Entgeltsystem erfolgt im Jahr 2016. Es wird angestrebt, das neue Entgeltsystem ab dem Jahr 2017 verbindlich von allen Psych-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen anzuwenden.
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