Pflegeberufe-Verordnung Ministerien legen Eckpunkte vor

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Die Bundesregierung will mit der Pflegeberufereform die Ausbildung der derzeitigen Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege vereinheitlichen. Details zu Lehr- und Prüfungsinhalten soll eine Verordnung regeln. Dafür haben die Bundesministerien für Gesundheit sowie Familie nun Eckpunkte vorgelegt.

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Diese treffen detaillierte Regelungen zu Dauer und Struktur, zur inhaltlichen Gestaltung sowie zum praktischen Teil der beruflichen Pflegeausbildung. Insgesamt soll sie z.B. künftig mindestens 4.600 Stunden (bisher 4.800) umfassen. 2.100 Stunden sind für theoretischen und praktischen Unterricht durch die Pflegeschule, 2.500 für die praktische Ausbildung vorgesehen. Jeweils 400 Stunden davon sind für die stationäre Akutpflege, die stationäre Langzeitpflege sowie die ambulante Akut-/Langzeitpflege festgelegt. Jeweils 120 Stunden müssen alle Pflegeschüler in der pädiatrischen und psychiatrischen Versorgung verbringen. Wahlmöglichkeiten sollen gewährleisten, dass spezielle Inhalte in der Kinderkrankenpflege im Umfang von bis zu 1.400 Stunden möglich sind, sofern sich die Auszubildenden darauf spezialisieren wollen. Derzeit werden diese Inhalte nach Angaben der Bundesregierung in 1.200 Stunden vermittelt. 3.400 Stunden wären gemeinsame Themen der Krankenpflege und Kinderkrankenpflege, heißt es in den Eckpunkten.

Neben Stundenzahlen formuliert die Verordnung Näheres zur staatlichen Prüfung, Praxisbegleitung und -anleitung sowie zum berufsqualifizierenden Pflegestudium.

Gemeinsame Grundausbildung

Die Reform sieht künftig eine gemeinsame Grundausbildung für Pflegeberufe vor, die auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern vorbereitet. Daran schließt sich ein Wahlbereich an. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen erhalten die Auszubildenden eine Vergütung. Die gemeinsame Grundausbildung soll es den Fachkräften ermöglichen, später leichter zwischen den einzelnen Berufen wechseln.

Der Entwurf des Gesetzes soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Die Regierung plant, dass der erste Ausbildungsjahrgang ab 2018 startet. Insgesamt sind die Pläne der großen Koalition heftig umstritten. Kritik gab es von Ärzten, Opposition und Fachverbänden u.a. daran, dass spezielle Inhalte etwa in der Kinderkrankenpflege nicht mehr vermittelt werden. Die Altenpflege sorgt sich bei einer Generalistik um Nachwuchs. Gegenwind kam zuletzt auch vom Bundesrat. Die Länderkammer hatte gefordert, den Start auf 2019 zu verschieben.