Qualitätssicherung Mindestmengen für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs

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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die chirurgische Behandlung von Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen beschlossen. Für die Krankenhäuser soll dies ab 2024 schrittweise umgesetzt werden.

Tumoroperation
Der G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest – bessere Behandlungsergebnisse bei höheren Fallzahlen. – © Tobilander (stock.adobe.com)

Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfüge, seien die Behandlungsergebnisse nachweislich besser. Damit diese besonders schwierigen und planbaren Eingriffe auch nur an entsprechenden Standorten vorgenommen werden, legte der G-BA Fallzahlen als sog. Mindestmengen fest:

  • Für die Brustkrebs-Operationen die Mindestmengen je Klinikstandort und Jahr auf 100,
  • für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkarzinoms auf 75.

Kompromissvorschlägen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), die in der Sitzung Mindestmengen von 50 bzw. 40 anboten, folgte das Gremium nicht. Es kommt der DKG aber insoweit entgegen, dass die Mindestmengen nicht sofort im dritten Jahr „scharf“ geschaltet werden, sondern den Krankenhäusern noch ein Jahr Schonfrist eingeräumt wird. So gibt es in den Jahren 2022 und 2023 für die Kliniken noch keine Vorgaben. 2024 müssen sie bei Brustkrebs mind. 50 und bei Lungenkrebs 40 Eingriffe vorweisen. Ab 2025 gelten dann die Mindestmengen von 100 und 75.

Konzentration der Brust- und Lungenkrebs-Operationen auf Standorte mit Routine und Erfahrung

G-BA-Chef Prof. Josef Hecken und Horst Schuster vom GKV-Spitzenverband (GKV-SV) betonen, dass die Versorgungsdichte weiter hoch sein werde. Bei der Brustkrebs-Chirurgie, die derzeit an 732 Krankenhausstandorten durchgeführt wird, blieben nach Einführung der 100er-Mindestmenge noch 355 Häuser übrig. Beim Lungenkarzinom reduziere sich die Zahl der Standorte von derzeit 328 auf 91.

Trotzdem erhöhe sich für an Brustkrebs erkrankte Menschen die Fahrzeit bis zur nächstgelegenen Klinik nur von 15 auf 18 Minuten, bei Lungenkrebs von 20 auf 31 Minuten. Es gebe weiterhin ein wohnortnahes Versorgungsangebot, betonte Hecken. Sowohl bei den Mindestmengen für die chirurgische Brustkrebs-, als auch für die chirurgische Lungenkarzinombehandlung weisen deren Befürworter, namentlich der GKV-SV, darauf hin, dass sie sich jeweils im unteren Bereich möglicher Schwellenwerte bewegen, die sich aus der Literatur ableiten lassen.