IQTIG Methodische Grundlagen Version 2.0 veröffentlicht

Zugehörige Themenseiten:
IQTIG

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hat Version 2.0 seiner methodischen Grundlagen veröffentlicht. Das Dokument steht zum Download zur Verfügung.

IQTIG methodische Grundlagen
Das IQTIG veröffentlicht Version 2.0 seiner methodischen Grundlagen. – © wladimir1804 (stock.adobe.com)

In den methodischen Grundlagen sind die wissenschaftlichen Arbeitsgrundlagen des IQTIG als fachlich unabhängiges, wissenschaftliches Institut nach § 137a Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) dargestellt. Sie umfassen die allgemeinen Methoden für die Entwicklung und Weiterentwicklung von Maßnahmen der Qualitätssicherung durch das Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Version 2.0 der methodischen Grundlagen gliedert sich in drei Teile und beinhaltet beispielsweise, wie das Institut die Patientenperspektive in die Entwicklung von Qualitätssicherungsmaßnahmen einbindet, welche statistischen Analysemethoden angewendet und nach welchen Prinzipien Patientenbefragungen entwickelt werden.

 „Mit der regelmäßigen Aktualisierung und Veröffentlichung unserer Methodischen Grundlagen schaffen wir die nötige Transparenz über die wissenschaftlichen Voraussetzungen der externen Qualitätssicherung im Gesundheitswesen“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Das sorgt für Vertrauen in unsere Arbeit sowie in das Zustandekommen der Arbeitsergebnisse des IQTIG. Durch eine konsequente und fortlaufende Weiterentwicklung passen wir unsere methodischen Grundlagen den sich kontinuierlich ändernden Erfordernissen der Qualitätssicherung und der Entwicklung der Wissenschaft an“, erklärt Heidecke.

Die methodischen Grundlagen 2.0 können Interessierte hier herunterladen.

Aufgabengebiet des IQTIG in externer Qualitätssicherung

Das Aufgabengebiet des IQTIG ist die vergleichende einrichtungsübergreifende Qualitätssicherung der Gesundheitsversorgung nach §136 ff SGB V. Als Stiftungseinrichtung des G-BA ist das Institut fachlich unabhängig (§ 137a Abs. 1 SGB V). Das IQTIG arbeitet vor allem im Auftrag des G-BA, kann aber auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) beauftragt werden.