Digitalisierung
Jeder Krankenversicherte soll nach dem Willen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nächstes Jahr eine elektronische Patientenakte erhalten. „Ende kommenden Jahres wird die elektronische Patientenakte für alle verbindlich“, kündigte der SPD-Politiker in der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (F.A.S.) an. „Jeder, der nicht ausdrücklich widerspricht, ist automatisch mit dabei.“ Seinen Vorschlag will Lauterbach demnach am Montag dem Bundeskabinett vorstellen. Auch das elektronische Rezept will er 2024 verbindlich machen.

Die elektronische Patientenakte (ePA) soll beispielsweise Röntgenbilder auf CD, Papierakten und Faxe überflüssig machen. Sie sind dann per Handy oder Computer einsehbar. Medizinerinnen und Mediziner, Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Pflegekräfte und Hebammen sollen sich mit wenigen Klicks ein Bild vom Gesundheitszustand ihrer Patientinnen und Patienten machen oder eine Krankengeschichte lückenlos einsehen können.
Als freiwilliges Angebot für die 74 Millionen gesetzlich Versicherten gibt es die elektronische Patientenakte seit Januar 2021. Aber nur weniger als ein Prozent der Patientinnen und Patienten nutzten sie nach Lauterbachs Angaben bislang.
„Es ist höchste Eisenbahn, dass es weiter vorangeht“, teilte der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) am Sonntag mit. „Die elektronische Patientenakte hat das Potenzial, zum Herzstück eines modernisierten Gesundheitswesens zu werden.“
GKV – ePA weist viel Potenzial auf
Mit der elektronischen Akte werden die Patientinnen und Patienten die Kontrolle über ihre Daten haben, warb der Minister. „Sie bekommen eine geordnete Übersicht über Arztbriefe, Befunde sowie Medikamente.“ Das helfe auch bei der Behandlung. Die Ärztin sowie der Arzt können schnell erkennen, welches Medikament sie zusätzlich verordnen können und ob es Wechselwirkungen gibt. Außerdem sieht die Ärzteschaft, ob eine Kollegin oder ein Kollege schon vorher dasselbe untersucht hat.
Deutsche Stiftung Patientenschutz sieht noch Nachbesserung bei der ePA
„Eine Patientenakte ist wichtig“, hieß es von der Deutschen Stiftung Patientenschutz. „Doch Schweigen ist keine Zustimmung.“ Notwendig sei auch eine Lösung für nicht technikaffine Patientinnen und Patienten. „Karl Lauterbach muss nachbessern sonst wird sein Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern.“
Technisch will Lauterbach pragmatisch vorgehen. Für den Anfang werde es möglich sein, PDF- oder Word-Dateien einzuspeisen.
„Wir warten nicht, bis es für alle Befunde eine standardisierte Datenstruktur gibt.“
Prof. Dr. Karl Lauterbach