Bundesrat Länder wollen anderes DRG-System

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Abrechnung & DRG

Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, das Fallpauschalensystem (DRG) weiterzuentwickeln. Dadurch sollen die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden.

Krankenhaus Vergütung
Der Bundesrat fordert ein System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen, das mehr Ressourcen für die Patientenbetreuung schafft. – © fizkes (stock.adobe.com)

Durch Gesetzesinitiativen soll die Regierung das geltende System weiterentwickeln, um die unterschiedlichen Kostenstrukturen abzubilden, denen die einzelnen Krankenhäuser, z.B. als Grund-, Regel- oder Maximalversorger, unterliegen. „Nur so können die unterschiedlichen Vorhaltekosten in den einzelnen Einrichtungen gerecht refinanziert werden“, heißt es in der Entschließung der Länderkammer.

„Die Anwendung des Fallpauschalensystems führe zu einer unzureichenden Abbildung von Leistungen der Grundversorgung wie der Gynäkologie, Geburtshilfe und der Pädiatrie“, betont der Bundesrat. Dies habe zur Folge, dass diese Angebote aus wirtschaftlichen Gründen bei den Leistungserbringern abnehmen und dadurch eine gut erreichbare Versorgung gefährdet sei. „Ziel muss eine Vergütungsstruktur sein, die die Leistungserbringer aus diesem Kreislauf löst und eine einrichtungsorientierte und behandlungsnotwendige Kostenerstattung ermöglicht“, sagt Clemens Hoch (SPD), Gesundheitsminister in Rheinland-Pfalz. Das Bundesland gehört neben Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern zu den Initiatoren der Entschließung.

Mehr Ressourcen für Patientenbetreuung

Das DRG-System soll von einem komplexen System mit 1.292 Fallpauschalen zu einem effektiven Abrechnungssystem entwickelt werden, das mehr Ressourcen für die Betreuung von Patienten und Patientinnen schafft. Der Bundesrat fordert ausdrücklich ein System erlösunabhängiger Vorhaltepauschalen. Zudem seien die Länder in die anstehenden Beratungen der geplanten Regierungskommission für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung eng einzubinden. Jetzt muss die Regierung entscheiden, wann sie sich mit dem Anliegen der Länder befasst.

Die Entschließung ist auf der Website des Bundesrats verfügbar.