Mit der Krankenhausreform 2023 werden die Weichen für die zukünftige Gesundheitsversorgung in Deutschland gestellt. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) stellt die gesundheitspolitischen Erwartungen des Verbands vor.

Krankenhäuser sind das verlässliche Rückgrat der Daseinsvorsorge und der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Eine umfassende Reform mit nachhaltigen Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen für die Krankenhäuser sei zwingend erforderlich, erklärte Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG bei der heutigen Pressekonferenz in Berlin, bei der der Verband seine gesundheitspolitischen Erwartungen für das Jahr 2023 vorstellte.
„Wir begrüßen, dass die Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen gemeinsamen Entwurf für die große Reform erarbeiten will und werden unsere eigenen Vorstellungen und Ideen einbringen“.
Dr. Gerald Gaß
Stellungnahme der DKG zur Krankenhausreform
Die Erwartungen und Ziele der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Krankenhausreform sind u.a.
- Strukturwandel in einem politisch verantworteten, transparenten Prozess zwischen Bund und Länder.
- Gute Balance zwischen Zentralisierung und Wohnortnähe.
- Neue klinisch-ambulante Versorgungsangebote für die Patientinnen und Patienten.
- Mehr Zeit für Patientinnen und Patienten durch Deregulierung und Entbürokratisierung.
- Keine Hilfspakete, sondern faire Finanzierungsbedingungen.
- Moderne bauliche und medizintechnische Infrastruktur.
- Schrittweise Reduktion stationärer Kapazitäten und Standorte durch Fusionen, Umwandlung und mehr ambulante Versorgung im Krankenhaus.
Auswirkungsanalyse zur Krankenhausreform
„Gemeinsam mit dem Forschungsinstitut hcb werden wir schon Anfang Februar eine datengestützte Auswirkungsanalyse zu den Ideen der Regierungskommission vorlegen. Diese Erkenntnisse sind fundamental um die Vorschläge mit Blick auf die zukünftige Patientenversorgung auch in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bewerten zu können“, kündigte Gaß an.

Die DKG wird der Bund-Länder-Arbeitsgruppe als Antwort auf die Ideen der Regierungskommission in der ersten Februarhälfte konkrete Vorschläge unterbreiten:
- Bundesweites Stufenkonzept mit grundsätzlicher Zuordnung von Leistungsgruppen als sinnvollen Ansatz für eine Landeskrankenhausplanung nach gemeinsamen, bundesweiten Maßstäben.
- Differenzierte fallzahlunabhängige Vorhaltefinanzierung.
- Ende der strukturellen Unterfinanzierung.
- Kliniken für klinisch-ambulante Leistungen öffnen, Finanzierung über Hybrid-DRGs.
- Investitionsfonds, aus dem Strukturwandel, Modernisierung und CO2-Neutralität der Krankenhäuser finanziert wird.
- Deregulierung und Entbürokratisierung.
Krankenhausreform trifft Kliniken in schweren Zeiten
Corona, RSV- und Grippewelle haben die Krankenhäuser 2022 stark belastet. Es wurde deutlich, dass Krankenhausversorgung stark vom Fachkräftemangel in der Pflege abhängig ist. Das Personalproblem in der Pflege könne kurzfristig nicht gelöst werden. Wichtig sei es, mit den Reformen die wenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kräfteschonend und zielgerichtet einzusetzen. Das Pflegepersonalentlastungsgesetz konnte kurzfristig keine Verbesserung bringen, erklärt Gaß. Die nur langsam voranschreitende Digitalisierung werde die Beschäftigten ebenfalls noch nicht entlasten. 2022 war auch das Jahr der Medikamentenknappheit. Aufgrund der Liefer- und Produktionsstrukturen werde das Problem auch im kommenden Jahr bestehen bleiben.
Die Kombination aus Inflation und durch Corona stark gesunkene Fallzahlen habe den Krankenhäusern zu schaffen gemacht. Die Energiepreisbremse und der Härtefallfonds federn die teils extremen Energiepreissteigerungen für die Großverbraucher Krankenhäuser ab, die Kinder- und Jugendmedizin wird zusammen mit der Geburtshilfe in dreistelliger Millionenhöhe unterstützt, wobei das Geld dafür zunächst durch Kürzungen bei allen Krankenhäusern eingesammelt wurde. Der erhöhte Pflegeentgeltwert unterstützt bei der Liquiditätsausstattung. Dennoch reiche dies nicht aus, um das hohe strukturelle Defizit der Krankenhäuser auszugleichen. Die Energiepreisbremse decke lediglich die gestiegenen Energiepreise bei Strom, Gas und Fernwärme ab.
Kurzfristige Reformen notwendig
Um das Ausmaß einer Krankenhaus-Insolvenzwelle für 2023 zu begrenzen, seien kurzfristige Reformen nötig:
- Vollständiger Inflationsausgleich, der sämtliche Kostensteigerungen umfasst,
- Befreiung vom strukturellen Defizit durch die gesunkenen Fallzahlen,
- kurz- und mittelfristig mehr Investitionen,
- energetische Sanierung der Krankenhäuser.