G-BA
Die AOK-Gemeinschaft hat ein Positionspapier zur künftigen Gestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser vorgelegt. Es enthält Vorschläge, wie die im Koalitionsvertrag vorgesehene Reform der Vorhaltefinanzierung in Verbindung mit einer Neuausrichtung der Krankenhausplanung umgesetzt werden kann.

Eine Reform der Krankenhausplanung soll Ausgangspunkt einer künftigen Vorhaltefinanzierung nach dem AOK-Modell sein, die eine bestmögliche Versorgungsqualität für die Patientinnen und Patienten gewährleistet und gleichzeitig eine bedarfsgerechte Versorgung sowie bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sichert. „Die Reform der Krankenhausplanung und die Neujustierung der Vorhaltefinanzierung müssen Hand in Hand gehen“, fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.
Die AOK-Gemeinschaft schlägt zunächst eine Reihe von Festlegungen durch die Selbstverwaltung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vor: Der G-BA soll eine bundeseinheitliche Planungssystematik auf Basis von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen sowie einen Populationsbezug und Strukturanforderungen im Sinne von Mindestkriterien für die Krankenhäuser definieren.
Impulse für Modernisierung setzen mit Vorhaltepauschalen
Das AOK-Modell sieht eine Finanzierung der Vorhaltekosten über Strukturpauschalen vor. Zugleich müsse eine Doppelfinanzierung von Vorhaltekosten aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Daher schlägt die AOK-Gemeinschaft vor, die erforderlichen Mittel durch eine Ausgliederung aus den DRG-Fallpauschalen zu refinanzieren. Damit wird gleichzeitig die Vergütung pro Fall reduziert. „Das vermindert Anreize zur Durchführung von medizinisch nicht notwendigen Operationen aus rein ökonomischen Gründen, die im aktuellen System ein großes Problem darstellen“, erklärt Reimann.
„Diese Vorhaltepauschalen sollen an konkrete Anforderungen in Bezug auf die personelle und technische Ausstattung eines Krankenhauses geknüpft werden. So können wir mit den Vorhaltepauschalen echte Impulse für eine Modernisierung der Krankenhauslandschaft setzen.“
Dr. Carola Reimann
Der AOK-Vorschlag sieht vor, dass die Bundesländer künftig Versorgungsaufträge an die Kliniken zuweisen, die an Vorhaltepauschalen gekoppelt sind. Die Krankenhäuser sollen die ihnen zustehende Vorhaltepauschale dann direkt bei einem Sonderfonds abrufen können, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) eingerichtet wird.
Budgetverhandlungen nicht durch Vorhaltefinanzierung belasten
„Mit unserem Modell wird eine weitere Verkomplizierung der Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen verhindert“, betont AOK-Vorständin Reimann. So wäre die Vorhaltefinanzierung künftig nicht Gegenstand der Budgetverhandlungen zwischen Kassen und Kliniken vor Ort. Stattdessen teilen die Länder jedem Krankenhaus seine Versorgungsaufträge mit, aus denen sich die Ansprüche auf Vorhaltefinanzierung aus dem Sonderfonds beim BAS ergeben. Die Ausgliederung eines pauschal festgelegten Anteils von Vorhaltekosten aus allen DRG und über alle Leistungsbereiche hinweg verhindert zudem strategische „Leistungsverschiebungen“ durch die Kliniken.
„Krankenhäuser erhalten mehr Planungssicherheit und der Einfluss der Länder auf die Gestaltung einer bedarfsgerechten Kliniklandschaft wird durch die Reform der Krankenhausplanung gestärkt.“
Dr. Carola Reimann
Die AOK-Gemeinschaft hat ihre Vorschläge an die im Mai 2022 berufene Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung übermittelt.
Neben Vorschlägen zur Reform der Vergütung von Pädiatrie und Geburtshilfe soll die Kommission auch Empfehlungen für eine Weiterentwicklung der Krankenhausfinanzierung vorlegen. Laut Koalitionsvertrag soll das bisherige System um erlösunabhängige Vorhaltepauschalen ergänzt werden.
Das vollständige Positonspapier der AOK Gemeinschaft finden Interessierte mit einem Klick hierauf.