Corona-Pandemie
Der Gesetzgeber hat Artikel 3 des Grundgesetzes verletzt, indem er es unterlassen hat, für den Fall einer Triage konkrete Schutzvorkehrungen für Menschen mit Behinderungen zu treffen. Das ist der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts. Nun muss der Bundestag zügig ein Gesetz auf den Weg bringen.

Anlass für den Beschluss ist eine Verfassungsbeschwerde mehrerer Menschen mit Behinderungen. Diese befürchten, im Falle einer Covid-19-bedingten Triage, im Krankenhaus aufgrund ihrer Behinderung Benachteiligungen zu erfahren.
Klinische Erfolgsaussicht wichtigstes Kriterium
Gemäß den aktuellen Empfehlungen medizinischer Fachgesellschaften um die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) soll die klinische Erfolgsaussicht als wichtigstes Kriterium bei der Priorisierung von Behandlungskapazitäten berücksichtigt werden. Eine gesetzliche Regelung existiert bislang nicht. Aus Sicht des Gerichts ein Versäumnis, das schnellstmöglich behoben werden soll. Der Gesetzgeber müsse dafür Sorge tragen, dass jede Benachteiligung wegen einer Behinderung bei der Verteilung knapper intensivmedizinischer Behandlungsressourcen hinreichend wirksam verhindert werde. Das Gericht appelliert daher in Richtung des Gesetzgebers: „Er ist gehalten, dieser Handlungspflicht unverzüglich durch geeignete Vorkehrungen nachzukommen.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) unterstreicht in ihrer Reaktion auf den Beschluss die Bedeutung grundsätzlicher Klarstellungen und Entscheidungshilfen durch die Politik. Sie könnten Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Arbeit unterstützen und Rechtssicherheit geben. Ohne Zweifel müsse jedoch die Überlebensperspektive der zu behandelnden Menschen maßgeblich für eine Entscheidung sein.
Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) fasst den Beschluss ebenfalls mit Wohlwollen auf. „Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat. Erst recht im Falle einer Triage“, twittert er. Zugleich ruft er dazu auf, mithilfe von Schutzmaßnahmen und Impfungen eine Triage zu verhindern.