Fort- und Weiterbildung
Die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB) drängt mit ihrem Konzept auf die Umsetzung einer klaren Weiterbildungsordnung für die Pflege in Bayern.

Das Konzeptpapier der VdPB für die Entwicklung einer Weiterbildungsordnung in der Pflege hat zum Ziel, die pflegerische Weiterbildung insgesamt an die generalistische Pflegeausbildung anzupassen und in einer umfassenden gesetzlichen Regelung zu verankern. Da aber für längere Zeit Absolventinnen und Absolventen der bisherigen Abschlüsse Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie Altenpflege ebenso in die pflegerischen Weiterbildungen einmünden werden, sind flexible Angebote notwendig.
Weiterbildung in der Hand beruflicher Selbstverantwortung
Außerdem pocht die VdPB darauf, dass die Verantwortung für die gesamte Weiterbildung der beruflichen Selbstverwaltung und damit der Profession Pflege übertragen wird. VdPB-Vorsitzende Georg Sigl-Lehner sagt: „Für die Gestaltung der beruflichen Weiterbildung, die die Entwicklung der Expertise und Kompetenzen einer Profession fördert und auf ein angemessenes Qualitätsniveau bringt, kann nur die Profession selbst verantwortlich zeichnen. Die Regelung der gesamten pflegerischen Weiterbildung bei der VdPB anzusiedeln, ist eine logische Konsequenz der Entscheidung, beruflich Pflegende in ihrer Selbstbestimmung zu stärken und nicht mehr der Einflussnahme durch andere Interessen- und Berufsgruppen auszusetzen.“
Erster Schritt zur Weiterbildungsordnung bereits getan
Den ersten Schritt hin zur Entwicklung einer umfassenden und verbindlichen Weiterbildungsordnung für die Profession Pflege in Bayern hat die VdPB bereits dieses Jahr getan. Zum 1. Januar 2021 hat sie in Bayern als Selbstverwaltungsorgan der beruflichen Pflege die Aufgabe der Regelung pflegerischer Weiterbildung nach der Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) übertragen bekommen. In diesem Rahmen hat die VdPB ein Serviceportal für Weiterbildungseinrichtungen, Hochschulen und beruflich Pflegende im Internet unter www.vdpb-weiterbildung.de eingerichtet.
Auf dem Portal können Fachkräfte die Anerkennung von Weiterbildungseinrichtungen beantragen und einzelne Studien- und Weiterbildungsinhalte auf die Module der Weiterbildungen anrechnen lassen. Darüber hinaus können Hochschulen ihre Studiengänge mit den Weiterbildungen nach AVPfleWoqG gleichstellen lassen.
Im zweiten Schritt: Konzeptpapier berücksichtigt generalistische Pflegeausbildung
Das Konzeptpapier „Innovative Weiterbildung in der Pflege in Bayern“ baut darauf auf und wurde als nächster Schritt dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorgelegt. Es berücksichtigt die notwendig gewordenen Veränderungen durch die Neuordnung der Pflegeausbildung, und ist flexibel aufgebaut, damit fachliche und gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen und schnell integriert werden können.
„Auf der einen Seite macht insbesondere die generalistische Pflegeausbildung eine fachliche Vertiefung und Spezialisierungsangebote für die teils hochkomplexen Einsatzfelder von Pflegefachpersonen zwingend notwendig. Auf der anderen Seite müssen Weiterbildungen auch für beruflich Pflegende mit bisherigen Abschlüssen einen passenden Zugang ermöglichen, attraktiv bleiben und Karriereperspektiven bieten. Die im Konzeptpapier vorgeschlagene Grundstruktur bietet mit ihrem modularen Aufbau die notwendigen spezifischen Angebote für unterschiedliche Qualifikationen ebenso wie eine horizontale und vertikale Durchlässigkeit“, erklärt Stefanie Schlieben, Mitautorin des Konzeptpapiers, VdPB-Vorstandsmitglied und Vorsitzende des VdPB-Ausschusses Aus-, Fort- und Weiterbildung.