KHZG Kliniken rufen nur die Hälfte der Förderung ab

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Ende des Jahres läuft die Frist zur Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ab. Bisher ist gerade einmal die Hälfte der Bundesmittel abgerufen worden.

Noch ist nur die Hälfte an KHZG-Fördermitteln abgerufen. – © Alexander Limbach (stock.adobe.com)

Dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) liegen mit Stand von Mitte November 2021 insgesamt 3.055 Anträge auf Gewährung von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) vor. Bislang sind Zuschüsse in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro beantragt und rund 145 Millionen Euro vom BAS bewilligt worden. Die ersten Anträge sind Anfang Mai bei der Behörde eingegangen, wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion antwortet.

Zur Erinnerung: Im Rahmen des KHZG, das seit Oktober 2020 in Kraft ist, will der Bund für die Modernisierung der Kliniken drei Milliarden Euro ausgeben, hinzu kommt eine 30-prozentige Kofinanzierung durch die Länder. Noch bis Ende des Jahres können Zuschüsse beantragt werden, nicht beantragte Fördermittel fließen zurück an den Bund. Kliniken melden ihren Bedarf bei den Bundesländern an, die dann entscheiden, für welche digitalen Vorhaben Geld bereitgestellt werden soll.

Die AfD-Abgeordneten bemängeln u.a. die hohe Anzahl von Cyberangriffen auf Kliniken. Aus Sicht der Regierung bedarf die IT-Sicherheit einer „kontinuierlichen Beobachtung und Weiterentwicklung“. Krankenhäuser, die Opfer eines Hackerangriffs geworden sind, seien oft nicht in der Lage, ihren Beitrag zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung zu leisten, heißt es in der Antwort weiter. Für die Verbesserung des Niveaus der IT-Sicherheit von Krankenhäusern stehen den Angaben zufolge ebenfalls Fördermittel bereit.

Die Länder haben nach Einschätzung der Bundesregierung in den vergangenen Jahren nicht ausreichend in die Digitalisierung und eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser investiert. Daher habe Deutschland mit Blick auf den Digitalisierungsgrad der Krankenhäuser „deutlichen Nachholbedarf“.

Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist online verfügbar: dserver.bundestag.de/btd/20/001/2000158.pdf