G-BA Dokupflicht für Zolgensma
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fordert für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens von Zolgensma die Erhebung von Patientenregisterdaten. Die Versorgungsbefugnis wird auf Leistungserbringer beschränkt, die an der anwendungsbegleitenden Datenerhebung mitwirken.
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