Um eine Chronifizierung akuter Schmerzen nach Operationen zu verhindern, startet am UKM das Projekt POET-Pain. Dieses wird aus Mitteln des Innovationsfonds des G-BA gefördert.
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Mit dem vom G-BA mit 21 Millionen Euro geförderten Projekt Deutsches Netzwerk für Personalisierte Medizin (DNPM) sollen bundesweit individualisierte Behandlungsansätze gegen Krebs etabliert werden.
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Ein Algorithmus, der die Routinedaten der Krankenkassen nutzt, soll das Entlassmanagement verbessern. Das ist das Ziel des Innovationsfondsprojekt USER.
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Besonders in der Notfallversorgung stellen die Medizinischen Dienste (MD) zwar Mängel in der Qualitätssicherung fest, generell sind die Kontrolleure und Kontrolleurinnen aber zufrieden.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner jüngsten Sitzung einige Leistungsentscheidungen getroffen. Es geht um die ambulante Behandlung von Hirnmetastasen, Krankentransport und die Zweitmeinung bei Gallenblase.
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Das Versorgungsforschungsprojekt „WiZen – Wirksamkeit der Versorgung in onkologischen Zentren“ zeigt, dass Menschen mit Krebserkrankung in Zentren besser versorgt werden.
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Der G-BA hat seine Mindestvorgaben zur Personalausstattung von psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen angepasst. Kritik kommt von Seiten der Psychotherapie.
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Die AOK-Gemeinschaft hat ein Positionspapier zur künftigen Gestaltung der Vorhaltefinanzierung für die Krankenhäuser vorgelegt.
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Kliniken sollen bald mit Krankenkassen Qualitätsverträge zur Tabakentwöhnung schließen können. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verabschiedet
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Die Regierung soll zunächst die Gesamtreform der Notfallversorgung umsetzen und erst danach die Kriterien für ein Ersteinschätzungsverfahren festlegen, fordern der Marburger Bund und die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA).
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Am 17. Juni 2022 veranstaltet der Gemeinsame Bundesausschuss ein Rechtssymposium zum Thema Digitalisierung und Datenschutz im Gesundheitswesen.
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Corona-Ausnahmeregelungen für die Krankenhäuser bleiben bis zum 30. Juni 2022 bestehen. Das entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mehrheitlich.
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Der G-BA überführt die telemedizinische Beratung, die während der Corona-Pandemie in der Intensivmedizin gemacht wurde, in die Regelversorgung.
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Bei den Erprobungsstudien für neue Methoden sieht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Probleme. Es gebe weder für Patientinnen und Patienten noch für Krankenhäuser Anreize, sich zu beteiligen. Der Grund: Sie können die betroffenen Arzneimittel nutzen, während die Studie noch läuft.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) fordert für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens von Zolgensma die Erhebung von Patientenregisterdaten. Die Versorgungsbefugnis wird auf Leistungserbringer beschränkt, die an der anwendungsbegleitenden Datenerhebung mitwirken.
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Der G-BA beschäftigt sich mit der MD-Qualitätskontroll-Richtlinie, spezifisch mit Teil B, der sich mit der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL) befasst.
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Zwei Digitalprojekte sollen in die Regelversorgung überführt werden. Das empfiehlt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Es handelt sich dabei um neue Versorgungsansätze im stationären Sektor.
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bilanziert seine Bewertung von neuen Arzneimitteln im Jahr 2021. Neben einer Rekordzahl an Bewertungen konnte der G-BA fünfmal das höchste Gütesiegel "erheblicher Zusatznutzen" vergeben.
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