Abtreibung Kabinett bringt Abschaffung von § 219a auf den Weg
Das Bundeskabinett beschließt einen Gesetzentwurf zur Aufhebung des Paragraf 219a Strafgesetzbuch (StGB), der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche verbietet. Bereits ergangene Urteile gegen Ärzte und Ärztinnen sollen aufgehoben werden.
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