Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) Perinatalzentren müssen Personalabweichungen melden
Erfüllen Perinatalzentren auf ihrer Intensivstation die Anforderungen an die pflegerische Versorgung nicht, müssen sie dies mit konkreter Begründung dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) melden. Einen entsprechenden Beschluss hat der G-BA zur Änderung der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL) gefasst.
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