AOK Karte zeigt Kliniken mit Mindestmengen-Erlaubnis

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Knapp 1.100 Krankenhäuser dürfen 2022 Mindestmengen-relevante Operationen oder Behandlungen vornehmen. Das sind 13 Kliniken weniger als in diesem Jahr. Welche Standorte was operieren dürfen, zeigt die Mindestmengen-Transparenzkarte des AOK-Bundesverbandes.

13 Kliniken weniger als in diesem Jahr dürfen 2022 Mindestmengen-relevante Operationen oder Behandlungen vornehmen. – © rogerphoto (Stock.adobe.com)

Genau 1.070 Kliniken in Deutschland haben für das kommende Jahr die entsprechende Erlaubnis von den Landesverbänden der Krankenkassen erhalten. Auf der Online-Karte der Krankenkasse können sich Patientinnen und Patienten anzeigen lassen, welche Krankenhäuser welche der sieben komplexen Behandlungen durchführen dürfen, für die gesetzliche Mindestmengenvorgaben gelten. Nutzerinnen und Nutzer können sich die Standorte für die einzelnen Indikationen separat anzeigen lassen. So gibt es 942 Kliniken, die 2022 Implantationen von künstlichen Kniegelenken durchführen dürfen, aber nur 21 Standorte, an denen Lebertransplantationen erlaubt sind.

„Mindestmengen dienen der Patientensicherheit, denn sie tragen dazu bei, dass komplizierte Operationen und Behandlungen an Krankenhäusern mit der nötigen Routine und Erfahrung durchgeführt werden“, wird Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, in einer Pressemitteilung zitiert. Allerdings hätten viele Kliniken die vorgegebenen Fallzahlen wegen der Absage von planbaren OPs im Pandemie-Zeitraum nicht erreicht. „Aufgrund der besonderen Umstände in den letzten anderthalb Jahren haben viele dieser Kliniken trotzdem eine OP-Erlaubnis für 2022 erhalten“, sagt Litsch.

Gesetzlich vorgegebene Mindestmengen gibt es bisher für

  • Implantation von künstlichen Kniegelenken (50 Fälle pro Jahr),
  • Transplantationen von Leber (20),
  • Niere (25) und
  • Stammzellen (25),
  • komplexe Operationen an der Speiseröhre (10) und
  • Bauchspeicheldrüse (10) sowie
  • die Versorgung von Früh- und Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm (14 Fälle pro Jahr).

Ende 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Erhöhung der Mindestmengen für die Speiseröhren-OPs von zehn auf 26 Eingriffe pro Jahr und für die Versorgung der Neugeborenen mit einem Aufnahmegewicht von unter 1.250 Gramm von 14 auf 25 Fälle pro Jahr ab 2023 beschlossen.

Hier geht es mit einem Klick zur Mindestmengen-Transparenzkarte.