Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) sollten die Kliniken, die bis zum 31. Dezember 2024 nicht ausreichend mit der Digitalisierung vorangekommen sind, nicht aus diesem Grund sanktioniert werden Vielmehr sollten jene Kliniken, denen es tatsächlich gelungen ist, bis zum 31. Dezember 2024 die Muss-Kriterien der Fördertatbestände § (1) Nr. 2–6 zu erfüllen, als Anerkennung dieser Leistung [...]