IQTIG
Das IQTIG hat ein Portal zur Unterstützung des Stellungnahmeverfahrens nach der „Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL) online gestellt.

Die Mandantenfähige Datenbank ist ein vom IQTIG (Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen) im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) entwickeltes Portal zur Umsetzung der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. Sie enthält alle Ergebnisse der DeQS-Qualitätssicherungsverfahren und die den Berechnungen zugrundeliegenden Falldaten aus der QS-Dokumentation und den Sozialdaten der Krankenkassen.
„Dies ist ein Meilenstein in der Umsetzung der datengestützten Qualitätssicherung“, sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke. „Mit der Mandantenfähigen Datenbank können die Stellungnahmeverfahren im Rahmen der datengestützten Qualitätssicherung wesentlich effizienter durchgeführt werden. Dies ist ein weiterer Schritt zur Neuausrichtung und Optimierung der datengestützten Qualitätssicherung.“
Zugriff auf Datenpools im IQTIG
Die Ergebnisse werden zentral vom IQTIG als Bundesauswertungsstelle für alle spezifizierten stationären und ambulanten Eingriffe berechnet. Das Stellungnahmeverfahren wird dezentral von den Landesarbeitsgemeinschaften für Qualitätssicherung oder dem IQTIG als bewertende Stelle durchgeführt. Um z.B. Auffälligkeiten eines Leistungserbringers im Stellungnahmeverfahren nachvollziehen und bewerten zu können, können die Landesarbeitsgemeinschaften nun erstmals auf die nur im IQTIG vorliegenden Datenpools zugreifen. Die Mandantenfähige Datenbank führt aus der gesamten internen und externen Verarbeitungskette der datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung alle relevanten Daten eines QS-Verfahrensjahres in einem System zusammen, um die Landesarbeitsgemeinschaften und umfassend bei einer effizienten Durchführung des Stellungnahmeverfahrens und dem Nachhalten von Zielvereinbarungen zu unterstützen.
Wesentlicher Baustein des Umsetzungskonzeptes ist die Einhaltung des Daten-schutzes. Ein Rechte- und Rollensystem sowie Filtermechanismen in der Mandantenfähigen Datenbank stellen sicher, dass grundsätzlich nur die Daten eingesehen werden können, die für eine konkrete Bewertung notwendig sind.
Nach der Freigabe der Mandantenfähige Datenbank durch den G-BA kann die Nutzung beginnen.