Qualitätssicherung IQTIG startet erste Patientenbefragung im QS-Verfahren QS PCI

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Am 1. Juli 2022 ist die erste Patientenbefragung der gesetzlichen Qualitätssicherung im deutschen Gesundheitswesen gestartet. Die Befragung wird vom IQTIG im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchgeführt und gehört zum QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention (PCI) und Koronarangiographie (QS PCI).

IQTIG Patientenbefragung
Die erste IQTIG-Patientenbefragung der gesetzlichen Qualitätssicherung im QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie (QS PCI) ist gestartet. – © picoStudio (stock.adobe.com)

Basis der ersten Patientenbefragung der gesetzlichen Qualitätssicherung im QS-Verfahren Perkutane Koronarintervention und Koronarangiographie ist die „Richtlinie zur datengestützten ein-richtungsübergreifenden Qualitätssicherung“ (DeQS-RL). Darin ist festgelegt, dass zur Abbildung der Versorgungsqualität im Rahmen des Qualitätssicherungsverfahrens QS PCI zukünftig auch Daten aus Patientenbefragungen genutzt werden. „Mit der Befragung von Patientinnen und Patienten zu ihrer medizinischen Versorgung kann nun auch aus der unmittelbaren Patientenperspektive die Qualität der medizinischen Versorgung bewertet werden,“ sagt Institutsleiter Prof. Claus-Dieter Heidecke.

Zielgruppe der IQTIG-Patientenbefragung

Analog zum bisherigen QS-Verfahren PCI, sind auch bei der Patientenbefragung QS PCI alle Krankenhäuser und Arztpraxen adressiert, die eine Perkutane Koronarintervention bzw. Koronarangiographie durchführen. Die vom IQTIG entwickelten Fragebögen richten sich an erwachsene, gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, bei denen eine elektive oder akute Koronarangiographie und/oder eine Perkutane Koronarangiographie als Indexeingriff durchgeführt wurde.

Wie werden die Ergebnisse der IQTIG-Patientenbefragung veröffentlicht?

Die Ergebnisse der Patientenbefragung werden als Indikatorergebnisse vom IQTIG in aggregierter Form über alle Patientinnen und Patienten eines Leistungserbringers berechnet. Sie werden Krankenhäusern und Arztpraxen in den jährlichen Rückmeldeberichten zur Verfügung gestellt (erstmals zum 31. Mai 2023) und im Bundesqualitätsbericht des IQTIG veröffentlicht.

Gewährleistung des Datenschutzes

Die Krankenhäuser und Arztpraxen sind gemäß § 135 a SGB V dazu verpflichtet, sich an der gesetzlichen Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Grundlage für die verschlüsselte Weiterleitung der notwendigen Adressen und behandlungsspezifischen Daten der Patientinnen und Patienten ist mit § 299 Abs. 4 SGB V geschaffen. Damit ist für die Weiterleitung der Adress- und Behandlungsdaten keine Einwilligung der Patientinnen und Patienten notwendig. Die Teilnahme an der Befragung ist für die Patientinnen und Patienten anonym, kostenlos und freiwillig.

Infos für Krankenhäuser

Für Fragen der Krankenhäuser und Arztpraxen steht der Verfahrenssupport des IQTIG unter der Telefonnummer 030/58 58 26 340 (Montag bis Freitag von 10 bis 12 Uhr und Montag bis Donnerstag von 14 bis 16 Uhr) und per E-Mail unter verfahrenssupport@iqtig.org zur Verfügung.